AGB für Werbeschaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der vetproduction GmbH für Werbeschaltung in Online-Medien

1. Anwendungsbereich

(1) Die Vermarktungstätigkeit der vetproduction GmbH (im Folgenden „vetproduction“) umfasst insbesondere die Vermarktung der Webseiten des Portals für Tierhalter und Tierhalterinnen www.tiermedizinportal.de, der Webseiten des Portals für Tierärztinnen und Tierärzte www.vets-online.de sowie der Webseiten des Portals für Tiermedizinische Fachangestellte www.tfa-portal.de über das Internet durch Bannerwerbung, Verlinkung, Sponsoring, etc. Die Vermarktung findet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von vetproduction statt.

(2) vetproduction erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit Online-Werbeschaltungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeschaltung in Online-Medien (im Folgenden „AGB“) sowie der einen Auftragsbestandteil bildenden Preislisten zu den jeweiligen Internetseiten. Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers oder sonstiger Inserentinnen und Inserenten wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen. Diese AGB finden auch auf zukünftige Aufträge der Auftraggeberin oder des Auftraggebers zur Werbeschaltung auf den von vetproduction vermarkteten Internetseiten Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.

(3) Diese AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

2. Definitionen

(1) „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Auftrag einer Auftraggeberin oder eines Auftraggebers an vetproduction zur Schaltung von Online-Werbung zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web auf einer oder mehreren von vetproduction vermarkteten Internetseiten.

(2) „ Auftraggeberin oder Auftraggeber“ von vetproduction können Werbungtreibende oder eine Agentur sein.

(3) Eine „Werbefläche“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: einem Text oder einem Bild, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Button, Banner, PopUp, Logo, Video, sonstige Integration in die Webseite), jeweils mit einem Verweis (Link) auf die Internetseiten der Auftraggeberin oder des Auftraggebers oder auf weiterführende Internetseiten von vetproduction. Werbeflächen im Sinne dieser AGB sind auch sonstige von vetproduction angebotene Sonder-Werbeformen (z.B. Sponsoring, Themen-Specials, Advertorials, sogenannte „Info-Desks“ oder Content-Integrationen, z.B. in Vergleichstools).

3. Vertragsschluss

(1) Angebote von vetproduction sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung durch vetproduction, durch Einstellen in die von vetproduction vermarkteten Internetseiten oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine schriftliche nicht ersetzen. Vertragspartner der Auftraggeberin oder des Auftraggebers ist stets und ausschließlich vetproduction.

(2) Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen, zu der jeweiligen Internetseite gehörenden Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) vetproduction behält sich das Recht vor, bei Änderungen dieser Daten die Preise auch für bereits vereinbarte Aufträge anzupassen. Die Preisänderung wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge einen Monat nach Zugang einer entsprechenden von vetproduction schriftlich oder per E-Mail an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber versandten Mitteilung wirksam. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht zur vorzeitigen Kündigung des bestehenden Vertrages. Die Kündigung hat schriftlich binnen eines Monats zu erfolgen und ist mit Wirkung zum Inkrafttreten der Preiserhöhung möglich. vetproduction wird die Auftraggeberin oder den Auftraggeber im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen.

(4) Eine Stornierung von Aufträgen ist vor dem Beginn der Leistungserbringung möglich. Sie muss schriftlich bei vetproduction eingehen. Eine kostenfreie Stornierung gewährt vetproduction bis zu drei Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Schreibens bei vetproduction. Wird diese Stornofrist nicht eingehalten, ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verpflichtet, 30 Prozent des Nettoauftragswertes (Bruttoauftragswert abzüglich gesetzlicher MwSt.) zuzüglich der auf diesen Betrag anfallenden gesetzlichen MwSt. als Stornogebühr zu zahlen. Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Stornierung ausgeschlossen.

4. Aufträge von Agenturen

(1) Soweit Agenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag – vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen – mit der Agentur zustande. vetproduction ist berechtigt, von der Werbe-/Mediaagentur einen Mandatsnachweis sowie einen Nachweis über den Agenturstatus zu verlangen.

(2) Aufträge von Werbe-/Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von vetproduction.

(3) Werbe-/Mediaagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden/Produktgebern an die Preislisten von vetproduction zu halten.

(4) Für den Fall, dass eine Agentur Auftraggeberin oder Auftraggeber ist, tritt sie mit Zustandekommen des Vertrages die Zahlungsansprüche gegen ihre Kundin oder ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an vetproduction ab. vetproduction nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). vetproduction ist berechtigt, die Abtretung der Kundin oder dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit durch die Agentur beglichen ist.

(5) Für alle Aufträge, die über eine Werbe-/Mediaagentur erteilt werden, wird eine AE-Provision von 15 % auf das Rechnungsnetto gewährt, d. h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer. Voraussetzung hierfür sind der Nachweis der Agenturtätigkeit gemäß Ziffer 4.1, sofern dieser von vetproduction verlangt wurde, sowie die Abrechnung gegenüber der Werbe-/Mediaagentur. Ausgenommen von der AE-Provision sind Vergütungen für die Erstellung von Texten durch die Fachredaktion von vetproduction.

(6) Werbe-/Mediaagenturen verpflichten sich, die von ihnen betreuten Kundinnen und Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, dass neben der Werbeschaltungsvermittlung an ihre Kundinnen und Kunden weitere Leistungsbeziehungen zwischen vetproduction und der Agentur bestehen können und im Rahmen dieser Leistungsbeziehungen von vetproduction Rabatte und Skonti an die Agentur gewährt werden können. Sofern sie dazu verpflichtet ist, wird die Werbe-/Mediaagentur alle empfangenen Honorare, Rabatte und Skonti den von ihnen betreuten Kundinnen und Kunden gegenüber offenlegen und an diese weiterreichen, soweit eine entsprechende Verpflichtung besteht.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die Vergütung gemäß der Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültigen Preise gemäß entsprechender Preisliste zu der jeweiligen Internetseite. Die genaue Abrechnung erfolgt zu Beginn des vereinbarten Schaltungszeitraumes. Ab einer Buchungssumme von 20.000 Euro netto kann eine Ratenzahlung des Betrages vereinbart werden.

(2) Rechnungen sind fällig und zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs bei vetproduction entscheidend. Gerät die Auftraggeberin oder der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist vetproduction vorbehaltlich seiner weiteren Rechte befugt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

(3) Wenn die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ihrer oder seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder rückbelastet werden, ist vetproduction – vorbehaltlich weitergehender Ansprüche – berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückzustellen und für die restliche Auslieferung von Werbung Vorauszahlung zu verlangen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.

(4) Auch während einer laufenden Werbeschaltung kann vetproduction die Auslieferung weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen, soweit begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Auftraggeberin oder des Auftraggebers vorliegen.

(5) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von vetproduction nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Einstellung von Werbung

(1) vetproduction stellt für die Schaltung von Werbeflächen eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen dieses technischen Standards ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht garantiert.

(2) Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den in der Preisliste zu der jeweiligen Internetseite ausgewiesenen Flächen und nach den dort beschriebenen Vorgaben oder nach individueller Absprache möglich.

(3) Soweit eine Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist vetproduction berechtigt, sie als solche zu kennzeichnen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ zu versehen und/oder sie vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

(4) Alle für die Werbeschaltung erforderlichen Werbemittel, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien (im Folgenden auch „Inhalte“) werden vetproduction von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in Form von geeigneten elektronischen Vorlagen vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig, d. h. spätestens 7 Werktage vor dem geplanten Schaltungsbeginn bei Display-Ads und, bei aufwändigen Sonderwerbeformen und Integrationen, in der Regel spätestens 10 Werktage vor dem geplanten Schaltungsbeginn oder nach gesonderter Absprache zur Verfügung gestellt.

(5) Folgende Dateiformate werden für die Werbebanner akzeptiert: GIF, animated GIF, jpg, HTML, DHTML und Javascript redirect tags. Etwaige Abweichungen sind mit vetproduction schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Die Pflicht von vetproduction zur Aufbewahrung von Werbematerial endet 6 Monate nach der letztmaligen Verbreitung der Werbefläche.

(6) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die von ihr oder ihm gelieferten Werbemittel bzw. elektronischen Vorlagen frei von schadhafter Software sind (z. B. Viren, Trojaner oder Software, die aufgrund ihrer Programmierung oder Eigenschaften von vetproduction als schadhaft qualifiziert wird). Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist verpflichtet, vetproduction etwaige Unregelmäßigkeiten in den Werbemitteln unverzüglich nach eigener Kenntniserlangung (auch schriftlich oder per E-Mail) mitzuteilen.

(7) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn in Schriftform oder per E-Mail zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber die Kosten der von ihr oder ihm gewünschten Änderungen.

(8) vetproduction übernimmt keine Gewähr für die vereinbarte Schaltung der Werbung, wenn die Anlieferung des Werbematerials nicht ordnungsgemäß, insbesondere verspätet oder in einem nicht abgestimmten Format oder ohne eindeutige Kennzeichnung, erfolgt. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dennoch vollumfänglich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial.

(9) Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtumfang festgehalten, so wird vetproduction die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers vornehmen. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die vertraglich vereinbarten Schaltungen innerhalb der Vertragslaufzeit auch gebucht werden.

(10) Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die von vetproduction vermarkteten Webseiten obliegt vetproduction. Eine geringfügige Umplatzierung der Online-Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist vetproduction daher möglich, wenn die Umplatzierung keinen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels hat.

(11) vetproduction behält sich in Bezug auf gebuchte Werbemittel zudem ein Schieberecht vor. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber wird unverzüglich über geplante Verschiebungen informiert. Ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber mit der vorgeschlagenen Verschiebung nicht einverstanden, so hat sie oder er Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit das Auftragsvolumen nicht bereits verbraucht ist. Etwaige im Zusammenhang mit den Werbeflächen entstandene Produktionskosten werden nicht erstattet.

(12) vetproduction wird die Online-Werbemittel – abgesehen von schriftlichen Sondervereinbarungen – während des gebuchten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen der gebuchten Medialeistung in den Werberaum einstellen. Im Falle der Unterlieferung wird vetproduction – soweit möglich und angemessen – eine Nachlieferung entsprechend den mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber vereinbarten Ad-Impressions o. ä. vornehmen. Die Nachlieferung wird – vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Sondervereinbarungen – grundsätzlich im Anschluss an den im Vertrag vereinbarten Zeitraum abgewickelt. Im Falle einer Abweichung zwischen der von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber und der von vetproduction gemessenen Medialeistung sind die von vetproduction ermittelten Zahlen maßgebend, es sei denn, die Auftraggeberin oder der Auftraggeber weist die Richtigkeit ihrer oder seiner Zahlen nach.

7. Ablehnungsbefugnis

(1) Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die medien- und presserechtliche sowie wettbewerbs- und heilmittelwerberechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher von Seiten der Auftraggeberin oder des Auftraggebers bereit gestellter Inhalte/Werbemittel trägt ausschließlich die Auftraggeberin oder der Auftraggeber. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf anderen Webservern und Domains als denen von vetproduction abgelegt sind. Eine Pflicht für vetproduction zur Prüfung der Werbung vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht nicht.

(2) vetproduction behält sich jedoch vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbemittel aufgrund ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen oder bereits veröffentlichte Werbeflächen zu sperren. Solche Gründe sind insbesondere dann gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das gelieferte Werbemittel schadhafte Software im Sinne von Ziffer 6.6 enthält oder, dass Inhalte der Werbung gegen Gesetze, insbesondere auch spezielle gesetzliche Regelungen, z. B. das Heilmittelwerbegesetz, wettbewerbsrechtliche Vorschriften, behördliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen oder deren Veröffentlichung für vetproduction unzumutbar ist. Unzumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn die Inhalte das Ansehen von vetproduction schädigen könnten. Hierzu zählen beispielsweise Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln, grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildern oder die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

(3) vetproduction kann insbesondere auch eine bereits veröffentlichte Werbefläche sperren, wenn die Auftraggeberin oder der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte der Werbefläche und/oder der unter der Link-Adresse enthaltenen Inhalte vornimmt und hierdurch die Voraussetzungen von Ziffer 7.1 erfüllt werden.

(4) Sofern ein von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber (oder deren bzw. dessen Kundinnen und Kunden) beworbenes Produkt mit einem zeitgleich von vetproduction oder von einem mit vetproduction verbundenen Unternehmen beworbenen Produkt direkt konkurriert oder konkurrieren würde, können beide Parteien jederzeit verlangen, dass der Schalttermin des Werbeauftrags der Auftraggeberin oder des Auftraggebers vorverlegt oder nachgeholt wird. Zudem steht es jeder der Parteien frei, von dem jeweiligen Auftrag zurücktreten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden, soweit das Auftragsvolumen nicht bereits verbraucht ist, von vetproduction zurückerstattet. Bei Vertragsschluss gewährte Rabatte bleiben bestehen.

(5) Die Ablehnung oder Sperrung eines Werbeauftrags wird der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber von vetproduction mitgeteilt.

8. Rechtegewährung und Haftung des Auftraggebers

(1) Bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte und bei der Gestaltung sonstiger von vetproduction bereitgestellten Werbeflächen (z. B. Microsites, Vergleichstools) sowie bei der Verwendung von im Zusammenhang mit der Werbeschaltung gesammelten User-Daten fällt die Beachtung des Wettbewerbsrechts, des Datenschutzrechts, nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte sowie weiterer etwa einschlägiger spezieller Vorschriften, z. B. heilmittelwerberechtlicher Bestimmungen, in die alleinige Verantwortlichkeit der Auftraggeberin oder des Auftraggebers. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber haftet zudem allein für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihr oder ihm bereitgestellten Informationen.

(2) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere ihre oder seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, datenschutz-, wettbewerbs- und heilmittelwerberechtliche, strafrechtliche sowie medien- und presserechtliche Vorschriften einhalten und keine Rechte Dritter verletzen.

(3) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber überträgt vetproduction sämtliche Rechte, die für die Durchführung des Werbeauftrags notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die nicht ausschließlichen und räumlich unbeschränkten Rechte für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich im Internet erforderlicher urheberrechtlicher Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger Rechte, insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Zugänglichmachung und Entnahme aus einer Datenbank sowie Abruf. Die Rechteeinräumung gilt für die jeweilige Dauer des Vertrags und berechtigt zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

(4) Die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 8.3 gilt daher ausdrücklich für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satellitennetze und Mikrowellen, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren (insbesondere WAN, LAN, WLAN, Breitband, UKW, GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA und DVB-T und DVB-H), -protokolle und -sprachen (wie zum Beispiel TCP/IP, IP, HTTP, WAP, HTML, cHTML und XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären, mobilen und ultramobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-)Videorekordern, Mobiltelefonen, Mobile Digital Assistants (MDA), Personal Digital Assistants (PDA) und Mobile Internet Devices (MID), und umfasst die Nutzung im Rahmen von Telekommunikations-, Telemedien- und Rundfunkdiensten (etwa Web- und Mobilportale, RSS-, SMS-, MMS-, E-Mail-, Messenger- und Nachrichtendienste und unabhängig davon, ob diese als Push- oder als Pull-Dienste ausgestaltet sind).

(5) Die Rechteeinräumung gemäß Ziffer 8.3 und 8.4 umfasst auch das unbefristete Recht zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte zum Zweck der Eigenwerbung von vetproduction bzw. für die von vetproduction vermarkteten Online-Medien, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.

(6) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber garantiert, dass die von ihr oder ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere ihre oder seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, Rechte Dritter nicht verletzen; sie oder er garantiert insbesondere, Inhaberin oder Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihr oder ihm zur Verfügung gestellten Inhalte sowie für die auf ihrer oder seiner Website veröffentlichten Inhalte erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein.

(7) Mit Ausnahme der von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber gestellten Inhalte verbleiben alle Rechte an den von vetproduction oder im Auftrag von vetproduction erstellten Microsites o. ä. sowie deren Inhalte, insbesondere die Rechte an dem von vetproduction erstellten oder eingesetzten Text- und Bildmaterial, bei vetproduction. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Microsites als solche oder einzelne von vetproduction bereitgestellte Inhalte für eigene Zwecke zu verwenden, zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Verletzt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Bestimmung, ist vetproduction berechtigt, gegenüber der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber pro Werbekampagne eine Setup-Gebühr in Höhe von Euro 5.000,00 zzgl. MwSt. für die Erstellung zu erheben. Wenn vetproduction höhere oder die Auftraggeberin oder der Auftraggeber geringere Aufwendungen nachweist, ist die Setup-Gebühr höher oder niedriger anzusetzen. Die Geltendmachung weiterer Rechte, z. B. Schadensersatz, bleibt hiervon unberührt.

(8) Sofern die Auftraggeberin oder der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, z. B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln Daten aus der Schaltung ihrer oder seiner Werbemittel auf den von vetproduction vermarkteten Internetseiten sammelt oder gewinnt, ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts verantwortlich.

(9) Sofern die Auftraggeberin oder der Auftraggeber, in welcher Form auch immer, anonyme oder personenbezogene Daten aus der Schaltung ihrer oder seiner Werbemittel auf den von vetproduction vermarkteten Internetseiten erhält, darf die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Daten ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Kampagne und, sofern es sich bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber um eine Agentur handelt, ausschließlich für die konkrete Werbekundin oder den konkreten Werbekunden, die oder der die Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Die Auswertung darf nur die anonymen und personenbezogenen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den von vetproduction vermarkteten Internetseiten generiert worden sind. Darüber hinaus ist der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber jede Verarbeitung, Nutzung und/oder Weitergabe der Daten aus der Schaltung ihrer oder seiner Werbemittel auf den von vetproduction vermarkteten Internetseiten untersagt. Insbesondere darf die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Daten nicht für andere Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot umfasst insbesondere auch die Erstellung und Verwendung von Nutzungsprofilen. Sofern die Auftraggeberin oder der Auftraggeber für die Lieferung von Werbemitteln auf von vetproduction vermarkteten Internetseiten Systeme Dritter einsetzt, garantiert sie oder er, dass auch diese Systembetreiber die Bestimmungen dieser Ziffer 8.9 einhalten.

(10) Verstößt die Auftraggeberin oder der Auftraggeber gegen Ziffer 8.9, berechtigt dies vetproduction in jedem Einzelfall zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe der 10-fachen Vergütung gemäß dem Werbeauftrag, aus dem die unzulässige Datennutzung erfolgt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, auf den eine Vertragsstrafe dann anzurechnen wäre, sowie das Recht von vetproduction zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der vetproduction entstandene Schaden geringer ist.

(11) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt vetproduction von allen Ansprüchen wegen Verletzung der vorstehend in dieser Ziffer 8 genannten Rechte und gesetzlicher Bestimmungen frei, welche von Dritten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeflächen und/oder der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte und/oder aufgrund der Verwendung der im Zusammenhang mit der Werbeschaltung gesammelten User-Daten und/oder aufgrund der Lieferung schadhafter Werbemittel im Sinne der Ziffer 6.6 gegen vetproduction geltend gemacht werden. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber erstattet vetproduction die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen und Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese angemessen sind. Dies gilt nicht, sofern und soweit feststeht, dass vetproduction ein Mitverschulden zur Last fällt. Darüber hinaus ist vetproduction zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Im Falle der Lieferung schadhafter Werbemittel gilt dies auch für mittelbar verursachte Schäden. vetproduction ist berechtigt, mit den vorgenannten Ansprüchen aufzurechnen. Im Fall einer Inanspruchnahme wird vetproduction die Auftraggeberin oder den Auftraggeber unverzüglich informieren.

9. Gewährleistung und Haftung von vetproduction

(1) vetproduction gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf den einvernehmlich festgelegten Internetseiten bzw. bestimmten Bereichen der jeweiligen Internetseiten sowie eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbeflächen.

(2) Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber hat unverzüglich nach Veröffentlichung zu überprüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Die Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels gilt als mangelfrei genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen, wenn Mängel nicht innerhalb von einer Woche nach Schaltungsbeginn gegenüber vetproduction schriftlich oder per E-Mail angezeigt werden.

(3) Im Fall einer mangelhaften, von vetproduction zu vertretenden Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels, über die die Auftraggeberin oder der Auftraggeber rechtzeitig eine Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nacherfüllung beschränkt, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann die Auftraggeberin oder der Auftraggeber eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.

(4) Garantien im Rechtssinne werden von vetproduction nicht gewährt.

(5) Sofern im Auftrag keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gewährleistet vetproduction der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber das im Auftrag festgelegte Volumen an AdImpressions für den jeweils festgelegten Zeitraum. vetproduction bedient sich zur Schaltung der Werbeaufträge eines technischen Dienstleisters. Das Reporting findet aufgrund der Angaben dieses technischen Dienstleisters statt und stellt die zwischen vetproduction und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber gültige Grundlage für die Berechnung des ausgelieferten Volumens dar. Bei Unterlieferung findet eine Verrechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Tausend-Kontakt-Preise statt. Sollte eine von vetproduction zugesagte Anzahl an AdImpressions nach dieser Verrechnung noch nicht erfüllt sein, erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber eine Ersatzlieferung.

(6) Die Durchführung eines Werbeauftrags, der aus redaktionellen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund von Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Netzbetreibern) ausfällt, kann nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt werden. Dies wird der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zuvor mitgeteilt. Gleiches gilt, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet werden soll. Widerspricht die Auftraggeberin oder der Auftraggeber der vorgesehenen Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Mitteilung durch vetproduction, gilt dies als Einverständnis der Auftraggeberin oder des Auftraggebers. Für den Fall, dass die Werbeschaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder die Auftraggeberin oder der Auftraggeber der Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat die Auftraggeberin oder der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen, soweit das Auftragsvolumen nicht bereits verbraucht ist. Etwaige im Zusammenhang mit den Werbeflächen entstandene Produktionskosten werden nicht erstattet.

(7) vetproduction haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und für sonstige Folgeschäden ausgeschlossen. vetproduction haftet jedoch unbeschränkt sowie für jedes Verschulden

  • bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Auftraggeberin oder der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf,
  • bei Abgabe einer Garantie,
  • im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung oder
  • bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen von vetproduction.

(8) Mit Ausnahme der Regelung in Ziffer 9.6 ist die Haftung von vetproduction für höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse ausgeschlossen.

10. Laufzeit

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

(2) Sollten die Parteien keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Zustandekommen des Vertrages von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber abzurufen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Bestimmung des angenommenen Auftrags verletzt und dieser Verletzung nicht abgeholfen werden kann oder wenn eine Partei eine wesentliche Bestimmung verletzt und sie der Verletzung, der abgeholfen werden kann, nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach schriftlicher Anzeige dieser Verletzung Abhilfe geschaffen hat.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen von vetproduction sind seitens der Auftraggeberin oder des Auftraggebers entsprechend dem Leistungsumfang zu vergüten.

11. Vertrauliche Informationen

(1) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei im Rahmen des Vertrages und der zum Abschluss des Vertrages führenden Verhandlungen erhaltenen Informationen (im Folgenden „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Die jeweils die vertraulichen Informationen empfangende Partei hat dabei das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden, welches sie bei eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Bedeutung anzuwenden pflegt, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß an Sorgfalt. Sie darf die vertraulichen Informationen nur für die in dem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden an Mitarbeitende oder Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die vertraglich oder aufgrund berufsständischer Verpflichtung zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung verpflichtet sind.

(2) Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die

  • der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Verletzung ihrer Geheimhaltungspflicht bekannt werden,
  • der Öffentlichkeit nicht durch ein Verschulden der empfangenden Partei zugänglich werden,
  • von der empfangenden Partei selbständig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden, oder
  • von der informationsgebenden Partei zur Offenlegung schriftlich freigegeben wurden.

(3) Falls die informationsempfangende Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder einer Entscheidung eines Schiedsgerichts, einer Anordnung oder Verfügung einer staatlichen Behörde oder börsenrechtlicher Regelungen offenzulegen, so wird die informationsempfangende Partei die informationsgebende Partei unverzüglich über die Notwendigkeit dieser Offenlegung schriftlich informieren, so dass die informationsgebende Partei die Möglichkeit erhält zu intervenieren. Weiterhin wird die informationsempfangende Partei nach besten Kräften versuchen, die Zusicherung zu erlangen, dass die vertraulichen Informationen von der betreffenden Stelle als vertraulich behandelt werden. Falls es der informationsgebenden Partei nicht möglich oder falls es gesetzlich unzulässig war, die informationsgebende Partei vor Offenlegung zu informieren, so hat sie die informationsgebende Partei – sofern gesetzlich zulässig – unverzüglich nach Offenlegung davon in Kenntnis zu setzen.

(4) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrages.

12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB werden der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail sowie unter www.gesundmed.de/agb mitgeteilt. Sie gelten als von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber genehmigt, sofern diese oder dieser nicht binnen eines Monats ab Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag der Schriftform.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) vetproduction ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus den Werbeaufträgen an andere verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG zu übertragen.

(4) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen davon unberührt.

Stand: 01. Juli 2019