Qualitätsbericht

Alle Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassenen sind, müssen laut Gesetz (§ 137 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V) im Abstand von zwei Jahren einen sog. strukturierten Qualitätsbericht erstellen. Dieser Qualitätsbericht soll der Öffentlichkeit einen Überblick über das Leistungsangebot und das Engagement des Krankenhauses im Hinblick auf Qualität und Qualitätssicherung geben.