Röteln

Ursachen: Was sind die Ursachen von Röteln?

Röteln (Rubella) sind eine sehr ansteckende Viruserkrankung, bei der üblicherweise ein roter Hautausschlag auftritt. Oft werden Röteln von grippeähnlichen Symptomen wie Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, leichtem Fieber, Husten, Schnupfen und einer Schwellung der Lymphknoten begleitet.

Das Röteln-Virus tritt nur beim Menschen auf und wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Dies bedeutet, dass beim Sprechen, Niesen oder Husten Tröpfchen, die Röteln-Viren enthalten, über die Luft weitergegeben werden. Dringen Röteln-Viren in die oberen Atemwege ein, können sie sich dort vermehren. Nach 14 bis 21 Tagen kommt es zum Ausbruch der Krankheit. Wer an Röteln erkrankt, ist bereits eine Woche vor dem Auftreten des typischen Hautausschlags ansteckend. Diese Ansteckungsfähigkeit hält bis zu einer Woche nach dem Ausbruch der Röteln an.

Röteln zählen zu den klassischen Kinderkrankheiten, da sie früher bei Kindern weit verbreitet waren. Es können aber auch Erwachsene Röteln bekommen. Eine Röteln-Erkrankung führt zu lebenslanger Immunität, das heißt, wer einmal Röteln hatte, kann nicht ein zweites Mal erkranken. Da in Deutschland seit 1980 eine Impfung gegen Röteln empfohlen wird, tritt die Krankheit heute nur noch selten auf. Jedoch kommt es immer noch zu Fällen, bei denen schwangere Frauen Röteln auf das ungeborene Kind übertragen (konnatale Röteln). Dies kann zu Fehl- und Frühgeburten sowie schweren Fehlbildungen des Kindes führen.

Beschwerden: Wie äußern sich Röteln?

Der für Röteln typische fleckige oder knotig-fleckige rote Hautausschlag beginnt meist im Gesicht und breitet sich über den Rumpf und die Arme und Beine aus, bevor er nach ein bis drei Tagen wieder verschwindet. Mögliche weitere Symptome von Röteln sind zum Beispiel:

Bei etwa der Hälfte der Röteln-Erkrankungen im Kindesalter treten keine Symptome auf. Bei Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere bei Frauen, kann es zu Gelenkschmerzen (Arthralgie) und schmerzhaften Gelenkentzündungen (Arthritis) kommen.

Röteln in der Schwangerschaft

Röteln-Erkrankungen in den ersten vier Monaten einer Schwangerschaft können Fehl- und Frühgeburten verursachen. Außerdem besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Fötus an erworbenen (konnatalen) Röteln erkrankt. Konnatale Röteln führen häufig zu Fehlbildungen wie Schwerhörigkeit, Taubheit und Wachstumsstörungen (geringes Körpergewicht, verminderte Körperlänge). Außerdem können Trübungen der Augenlinse, Netzhaut-Erkrankungen, Herzfehler, Vergrößerungen der Leber und Milz, eine Hirnhautentzündung (Meningitis) und Verhaltensauffälligkeiten auftreten. Zusammenfassend werden diese Schädigungen als kongenitales Rötelnsyndrom (congenital rubella syndrome, CRS) bezeichnet. Mit dem Fortschreiten der Schwangerschaft nimmt das Risiko für Komplikationen ab; Röteln-Infektionen nach dem vierten Schwangerschaftsmonat führen jedoch noch immer beispielsweise zu Schwerhörigkeit oder einem verringerten Kopfumfang (Mikrozephalie).

Diagnose: Wie werden Röteln diagnostiziert?

Röteln nur anhand der Symptome zu diagnostizieren, ist sehr schwierig, weil die Krankheitssymptome häufig von Mensch zu Mensch variieren. Ein flächiger Hautausschlag kann auch durch andere Krankheiten wie Masern, Ringelröteln oder Scharlach verursacht werden; auch bestimmte Arzneimittel können einen flächigen Hautauschlag hervorrufen.

Beim Verdacht auf eine Röteln-Infektion sollte immer der Arzt aufgesucht werden. Ebenso ist es bei der Planung einer Schwangerschaft wichtig, dass die Immunität gegenüber dem Röteln-Virus vom Arzt überprüft wird, damit er gegebenenfalls noch vor einer Schwangerschaft gegen Röteln impfen kann.

Eine akute Röteln-Infektion lässt sich nur durch eine Untersuchung des Blutes sicher diagnostizieren. Hierbei wird nach körpereigenen Molekülen des Immunsystems gesucht, die der Körper in Reaktion auf eine Infektion mit dem Röteln-Virus bildet (sogenannte Antikörper).

Behandlung: Wie können Röteln behandelt werden?

Es gibt zur Behandlung bisher keine Medikamente gegen das Röteln-Virus. Da aber eine Röteln-Infektion meist ohne Komplikationen verläuft, ist oft auch keine spezielle Therapie notwendig. Bei Fieber sind Hausmittel wie kalte Wadenwickel, viel Trinken und Ruhe sinnvoll. Außerdem können fiebersenkende Präparate wie Paracetamol verabreicht werden. Bei Gelenkschmerzen und schmerzhaften Gelenkentzündungen ist es ratsam, das betroffene Gelenk ruhigzustellen, zu kühlen und hoch zu lagern. Außerdem können entzündungshemmende und schmerzstillende Präparate wie Ibuprofen eingenommen werden.

An Röteln Erkrankte und/oder deren Kontaktpersonen müssen nicht isoliert werden. Es ist jedoch wichtig, die besondere Gefahr für Schwangere zu beachten. Schwangere Frauen, die keine Immunität gegen Röteln besitzen, können innerhalb von fünf Tagen nach dem Kontakt mit einer an Röteln erkrankten Person mit speziellen Röteln-Antikörpern behandelt werden (sogenannte passive Impfung). Jedoch unterdrückt dies oft nur die Symptome einer Röteln-Infektion, die Infektion wird aber nicht verhindert. Es ist also weiterhin möglich, dass Viren auf das ungeborene Kind übergehen. Aus diesem Grund werden Röteln-Antikörper nicht als Routinemaßnahme verabreicht, und diese Therapie sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Prognose: Wie ist die Prognose von Röteln?

Im Regelfall heilen Röteln folgenlos aus. Die durch erworbene (konnatale) Röteln verursachten Schäden beim ungeborenen Kind müssen nach der Geburt behandelt werden. Hierzu können je nach Art der Schädigung Operationen am Auge oder Herz zählen, ebenso wie die Ausstattung mit einem Hörgerät, Maßnahmen zur Förderung der Sprachentwicklung und Physiotherapie.

Vorbeugung: Wie kann man Röteln vorbeugen?

Es gibt keine wirksamen Hygienemaßnahmen zur Röteln-Vorbeugung. Die beste Vorbeugung besteht daher darin, sich gegen Röteln impfen zu lassen. Die Röteln-Schutzimpfung wird entweder als Dreifach-Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR-Impfung) oder kombiniert mit der Windpocken-Impfung (MMRV-Impfung) durchgeführt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, Jungen und Mädchen erstmals zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat zu impfen. Außerdem wird eine zweite Impfung im zweiten Lebensjahr, spätestens jedoch zur Einschulung empfohlen.

Zu den Erwachsenen, die sich gegen Röteln impfen lassen sollten, zählen:

  • Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter
  • Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter
  • Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder anderen Einrichtungen arbeiten, in denen sie Kontakt mit schwangeren Frauen haben könnten; hierzu gehören beispielsweise Mitarbeiter von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder Heimen, ebenso wie Babysitter und Jugendgruppen-Leiter

Da es sich beim Röteln-Impfstoff um einen abgeschwächten Lebendimpfstoff handelt, sollten Frauen mit Kinderwunsch nach der Impfung für drei Monate eine Schwangerschaft vermeiden.

Bei Kindern führt die Röteln-Impfung fast nie zu Komplikationen, die auf die Röteln-Komponente im Mehrfach-Impfstoff zurückzuführen sind. Bei Frauen kommt es manchmal zu vorübergehenden Gelenkschmerzen, selten treten Hautausschlag, Lymphknoten-Schwellungen, leichtes Fieber oder ein vorübergehender Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) auf.

Nur bei sehr wenigen Personen ist es ratsam, nicht gegen Röteln zu impfen; hierzu gehören schwangere Frauen und stark immungeschwächte Kinder. Es gibt keine Hinweise darauf, dass überzählige Impfungen vermehrte unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen. Auch besteht keine Altersbegrenzung für die Röteln-Schutzimpfung.

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Datum der letzten Aktualisierung: November 2017
Quellen:
Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie: www.dgpi.de (Abruf: 11/2017)
Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch. De Gruyter, Berlin 2017
Robert Koch-Institut: www.rki.de (Abruf: 11/2017)