Elternzeit: Die wichtigsten Fakten

Wer hat Anspruch auf Elternzeit? Wie lange darf ich Elternzeit nehmen? Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit beantragen? Darf ich während der Elternzeit arbeiten? Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Viele berufstätige Eltern wünschen sich nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Auszeit, um voll und ganz für ihr Baby da sein zu können. Die Elternzeit bietet ihnen die Gelegenheit dazu. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Babypause:

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Alle berufstätigen Mütter und Väter dürfen nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit nehmen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für leibliche als auch für Adoptiv- oder Pflegeeltern. Bei minderjährigen Eltern dürfen seit 2009 auch die Großeltern eine berufliche Auszeit beantragen: die sogenannte Großelternzeit.

Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?

Sie dürfen bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes Elternzeit nehmen. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie drei Jahre am Stück zu Hause bleiben oder Ihre Berufstätigkeit nur kurzzeitig unterbrechen. Auch Unterbrechungen für Wochen bis Monate sind möglich.

Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit beantragen?

Ja! Um finanzielle Einbußen abzumildern, können Sie und Ihr Partner gleichzeitig Elterngeld beantragen – die gesamte Bezugsdauer (maximal 14 Monate) verkürzt sich dann entsprechend.

Darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Ja! Sie dürfen zwischen 15 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. In Absprache mit Ihrem Chef auch weniger. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Betrieb mehr als 15 Personen beschäftigt und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Außerdem müssen Sie vor Ihrer Elternzeit mindestens ein halbes Jahr lang zum Betrieb gehört haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Ihre Elternzeit schriftlich spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beantragen. In Ihrem Antrag müssen Sie auch verbindlich festlegen, wie Sie die ersten zwei Jahre der Elternzeit verbringen wollen, zum Beispiel ob Sie vorhaben, zu arbeiten. Am besten geben Sie direkt alle Absprachen und Wünsche in Ihrem Schreiben mit an und lassen sich diese Angaben schriftlich bestätigen. Spätestens zwei Monate vor Ende des zweiten Jahres müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob Sie ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen wollen. In Absprache mit Ihrem Chef ist es möglich, die Elternzeit aufzubewahren und bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes einzusetzen. Wenn Sie nur ein Jahr Elternzeit nehmen, verfällt der Anspruch auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung der Elternzeit ist dann nur in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber möglich.

Kann mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit kündigen?

Nein! Sie sind während der gesamten Elternzeit vor einer Kündigung geschützt. Beachten Sie, dass Frauen schon während der Schwangerschaft einen Kündigungsschutz genießen, während der Kündigungsschutz der Väter frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit einsetzt.

Welche Änderungen gibt es ab Juli 2015?

Eltern können ab Juli 2015 ihre Elternzeit flexibler aufteilen. Mütter und Väter haben dann die Möglichkeit, 24 statt bisher 12 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes zu schieben. Hierfür ist eine Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich. Dieser kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen und der Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. Die Anmeldefrist für die Elternzeit für diesen Zeitraum erhöht sich auf 13 Wochen.

Weitere Informationen

Autor: Dr. Ayscha Lucas-Gesing
medproduction GmbH, www.medproduction.de
Datum: April 2010
Letzte Aktualisierung: Februar 2015
Aktualisiert durch: Dipl.-Biol. Ulrike Pickert
Quellen:
Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de (Abruf: Februar 2015)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:  www.bmfsfj.de (Abruf: Februar 2015)