Kinderinvalidität – Sinnvolle Absicherung für den Fall der Fälle

Allein der Gedanke, das eigene Kind könnte einen Unfall haben oder an einem schweren Leiden erkranken, verursacht oft schon Herzrasen bei Eltern. Viele möchten wenigstens finanziell für eine solche Situation vorsorgen. Doch welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es, um seine Sprösslinge für den Eintritt des Ernstfalles abzusichern?

Gründe für eine zusätzliche finanzielle Absicherung

Wenn ein Kind beispielsweise durch einen Unfall oder durch eine Krankheit an einer Behinderung leidet, gibt es auch ohne zusätzliche Privatversicherung öffentliche Hilfen. Die größte Hürde in solchen Fällen ist es, herauszufinden, welche Leistungen einem zustehen. Im Fall, dass ein Kind im Rollstuhl sitzt und aufgrund der eingeschränkten Mobilität ein barrierefreier Umbau notwendig ist, gibt es finanzielle Hilfen der Pflegeversicherung. Allerdings sind diese auf eine einmalige Umbauzahlung in einer gewissen Höhe beschränkt. Auch zusätzliche Therapiekosten werden oft von Krankenkassen nicht übernommen. Ein Beispiel dafür ist die Hippotherapie, bei der mit Hilfe eines Pferdes krankengymnastisch mit behinderten Kindern gearbeitet wird. Da der Pflege- und Therapieaufwand und die damit verbundenen Kosten sehr individuell sind, kann allgemein nicht ermessen werden, ob zusätzliche Kosten für das pflegebedürftige Kind mittels öffentlicher Hilfen gedeckt werden können.

Kinderinvaliditätsversicherung – umfassender Schutz

Eltern schließen für ihre Kinder häufig Versicherungen ab, die im Fall eines Unfalls greifen. Tatsächlich wäre eine Absicherung im Fall einer schweren Erkrankung des Kindes jedoch sinnvoller, denn laut statistischem Bundesamt sind bei Kindern unter 18 Jahren weniger als 1 Prozent aller Schwerbehinderungen durch einen Unfall verursacht. Als Hauptursache mit über 60 Prozent gilt Krankheit, gefolgt von angeborener Behinderung mit knapp 25 Prozent. Im Gegensatz zu Kinderunfallversicherungen, die nur bei Unfällen Leistungen erbringen, decken Kinderinvaliditätsversicherungen auch dann eine Schwerbehinderung ab, wenn diese durch Krankheiten verursacht wurde. Folglich bieten letztere einen umfassenderen Schutz bei Kinderinvalidität.

Diese Unterschiede spiegeln sich auch in den Versicherungskosten wider. Während Kinderunfallversicherungen oft für unter hundert Euro pro Jahr zu bekommen sind, muss man für den umfassenderen Risikoschutz bei Invalidität mit mehreren hundert Euro pro Jahr rechnen.

Wann setzt der Versicherungsschutz ein?

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn vom Versorgungsamt eine Schwerbehinderung bescheinigt wird, das heißt wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr beträgt. Ein Schweregrad von 50 gilt als schwerbehindert. Diese Bescheinigung gründet also auf einer medizinischen Beurteilung des Gesundheitszustandes beziehungsweise der Schwere der Erkrankung und ist unabhängig davon, ob der Behinderung ein Unfall oder eine Krankheit zugrunde liegt. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes 2007 sind auch Behinderungen, die durch eine angeborene Erkrankung entstanden sind, abgesichert – vorausgesetzt, dass diese Erkrankung den Eltern bei Abschluss der Versicherung nicht bekannt war. Je nach Schweregrad umfasst der Versicherungsschutz beispielsweise auch chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Mukoviszidose oder Asthma. Zudem ist oft ausschlaggebend, wie lange die Einschränkung des Kindes vorliegt. Wenn davon auszugehen ist, dass diese voraussichtlich über ein halbes Jahr andauert, tritt auch hier der Versicherungsfall ein.

Was ist durch die Kinderinvaliditätsversicherungen meist nicht abgedeckt?

Häufig sind psychische Erkrankungen wie Neurosen oder Psychosen nicht abgedeckt, aber auch Verhaltens- oder Persönlichkeitsstörungen. Beispiele dafür sind:

Obwohl solche Erkrankungen oft durch organische Störungen des Gehirns hervorgerufen werden und zu schwerer Behinderung führen können, ist es schwierig, dies bei Versicherungen geltend zu machen. Zudem schließen alle Versicherungen die Leistungen aus, wenn die Invalidität beispielsweise durch Alkoholmissbrauch oder andere berauschende und suchterzeugende Mittel verursacht wurde.

Welche Leistungen bieten Versicherer an?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Leistungen, die Versicherungen beim Invaliditätsfall von Kindern anbieten:

  • Die lebenslange Zahlung einer Rente
  • Eine einmalige finanzielle Leistung
  • Eine Kombination aus Rente und einer Einmalzahlung

Der Vorteil einer lebenslangen Zahlung der Invaliditätsrente ist die Sicherung eines Grundeinkommens, auch wenn die Eltern nicht mehr für das Kind sorgen können. Gleichzeitig wird eine solche Rente allerdings auch vom Sozialamt angerechnet und kann öffentliche Hilfen somit minimieren.

Ab wann kann man eine Invaliditätsversicherung für sein Kind abschließen?

Die meisten Versicherer bieten einen Abschluss ab dem ersten Geburtstag an, wenige auch schon ab der sechsten Woche. Die Verträge können allerdings nur bis zu einem gewissen Alter abgeschlossen werden, häufig bis zum 14. oder 16. Lebensjahr. Wichtig bei Vertragsabschluss ist, alles anzugeben, was über den Gesundheitszustand des Kindes bekannt ist. In diesem Fall sollten Eltern auch den Arzt miteinbeziehen und ihn von seiner Schweigepflicht befreien, um späteren Problemen mit der Versicherung vorzubeugen. Einige Versicherungen bieten nach der Volljährigkeit des Kindes an, die Kinderinvaliditätsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung übergehen zu lassen. Oft wird dabei aber ein erneuter Gesundheitscheck gefordert.

 

Weitere Informationen

Autor: Sabina Filipovic
medproduction GmbH, www.medproduction.de
Datum der letzten Aktualisierung: April 2020
Aktualisiert durch: Dr. P. Zimmermann
Quellen:
Bund der Versicherten: Merkblatt-Unfallversicherung. Stand: Januar 2020: https://www.bundderversicherten.de/files/merkblatt/68-u-nmg.pdf (Abruf: 04/2020)
Finanztest: Gesundheit und Versicherungen. Kinder lieb und teuer. S. 60-67, Finanztest 1/2010
Verbraucherzentrale: Kinderinvalidität-Versicherung bietet wichtigen Schutz auch bei Invalidität durch Krankheit. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherung-gegen-kinderinvaliditaet-10619 (Abruf: 04/2020)
Statistisches Bundesamt: Statistik der schwerbehinderten Menschen 2017: www.destatis.de (Abruf: 04/2020)
Heuchert, Oliver: WISO. Risiko Berufsunfähigkeit. Campus Verlag, 2011. S. 144-154.