Zahnzusatzversicherungen

Zahnbehandlungen können schnell sehr teuer werden. Gerade Zahnersatz kostet häufig mehrere hundert Euro, und wenn Implantate eingesetzt werden müssen, steigen die Kosten in den vierstelligen Bereich. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nicht alle entstehenden Behandlungskosten ab. Häufig wird ein sogenannter Festzuschuss gezahlt, das heißt, die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der entstandenen Kosten.

Um den Eigenanteil der Zahnbehandlung zu reduzieren, können gesetzlich Versicherte eine Zahnzusatzversicherung bei privaten Krankenkassen abschließen. Die private Krankenkasse übernimmt dann, je nach vereinbartem Versicherungstarif, einen Teil der Behandlungskosten.

Welche Leistungen deckt die Zahnzusatzversicherung ab?

Zahnzusatzversicherungen decken je nach Leistungsspektrum Kosten bei verschiedenen Behandlungen ab. Die Leistungen lassen sich grob in vier Bereiche aufteilen:

  • 1. Zahnprophylaxe
  • 2. Kieferorthopädie
  • 3. Zahnbehandlung
  • 4. Zahnersatz

Die Prophylaxe (Vorbeugung) umfasst Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt und dient dazu, Schädigungen der Zähne vorzubeugen.

Bei der Kieferorthopädie werden anteilig Kosten für Zahnspangen und andere Korrekturen des Kiefers übernommen. Gerade bei Kindern kann eine Versicherung sinnvoll sein, die diesen Bereich ebenfalls abdeckt.

Das Ziehen der Weisheitszähne und Reparaturen an Zähnen gehören zur Zahnbehandlung. Hierbei sollte auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse geachtet werden, da bis zu einem gewissen Alter die Behandlung von Weisheitszähnen und weiteren Leistungen gedeckt wird.

Der Zahnersatz ist der teuerste Behandlungsfall. Müssen Zähne durch Implantate ersetzt werden, wird es für den Patienten teuer. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt hierbei nur einen geringen Festbetrag. Mit einer Zahnzusatzversicherung lässt sich die in diesem Fall hohe Eigenbeteiligung auffangen und es besteht außerdem die Möglichkeit, hochwertigere Implantate aus Keramik oder Gold einzusetzen.

Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Die Beteiligung der privaten Zahnzusatzversicherung an Behandlungskosten basiert entweder auf dem Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse oder aber auf den Gesamtkosten, die auf den Patienten zukommen. Da der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse immer auf der günstigsten Behandlungsmethode basiert, können die Unterschiede zwischen den beiden Modellen schnell gravierend ausfallen.

Erstattungsbeispiel

Für den Festzuschuss der Krankenkasse ist es unerheblich, ob Sie als Zahnersatz eine Brücke oder ein Implantat bekommen. Da die Brücke die günstigere Möglichkeit ist, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse den Zuschuss basierend auf den Behandlungskosten für die Brücke.

Angenommen, Ihre Krankenkasse übernimmt die Hälfte der Kosten für die Brücke: Kostet die Behandlung 800 Euro, zahlt Ihre Kasse 400 Euro davon. Bezahlt Ihre Zusatzversicherung nun 100 Prozent, basierend auf dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, so zahlen Sie anschließend keine Eigenbeteiligung mehr.

Wünschen Sie allerdings eine höherwertige Behandlung, in diesem Fall ein Zahnimplantat, sieht die Rechnung anders aus. Geht man von 2.500 Euro für ein Implantat aus, würden Sie von Ihrer Krankenkasse 400 Euro bekommen und ebenfalls 400 Euro von der privaten Zusatzversicherung. Es blieben also noch 1.700 Euro Eigenbeteiligung.

Berechnet Ihre Zahnzusatzversicherung den Zuschuss aber nach der Eigenbeteiligung, so zahlt sie je nach Anbieter und Behandlung bis zu 85 Prozent der Kosten oder erstattet gar die gesamte Eigenbeteiligung. Dieser prozentuale Anteil bezieht sich dann auf die Kosten nach Abzug des Zuschusses der Krankenkasse, hier also 2.100 Euro. Erhalten Sie nach Tarif eine Erstattung von 85 Prozent, würde die private Zusatzversicherung in diesem Rechenbeispiel 1.785 Euro übernehmen. Übrig blieben dann für Sie dann 315 Euro Eigenbeteiligung gegenüber den 1.700 Euro, die beim anderen Tarif fällig wären.

Tarife von Zahnzusatzversicherungen, deren Kostenübernahme auf der Eigenbeteiligung basieren, sind zwar in der Regel teurer. Aber gerade bei einer kostspieligen Behandlung, wie das Implantat in der Beispielrechnung, kann sich der höhere Beitragssatz lohnen.

Wie hoch fällt der monatliche Beitrag für die Zahnversicherung aus?

Die Kosten für Zahnzusatzversicherungen fangen bei wenigen Euro monatlich an und steigen je nach Anbieter und Leistungsumfang auf 50 Euro und mehr monatlich. Je mehr Leistungen wie Prophylaxe, Abdeckung von Zahnbehandlung und Zahnersatz etc. vereinbart werden, desto höher ist der Beitragssatz. Durch die sogenannten Unisex-Tarife gibt es keinen geschlechterspezifischen Unterschied zwischen den monatlichen Beiträgen von Männern und Frauen mehr.

Worauf sollte man beim Abschluss einer privaten Zusatzversicherung achten?

Bevor Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollten Sie diese Punkte genau überprüfen:

 

  • Ist für den Abschluss des Vertrags eine Gesundheitsprüfung notwendig?

 

Viele Anbieter von Zahnzusatzversicherungen verlangen eine Überprüfung Ihrer Zahngesundheit, bevor Sie die Versicherung abschließen können. Mithilfe dieser Gesundheitsprüfung kann der Versicherer die Kosten besser einschätzen, die bei der Behandlung zukünftig anfallen werden. Je nach dem Zustand Ihrer Zähne variiert der Beitragssatz – mit gesunden Zähnen ist der Satz am geringsten. Sind Ihre Zähne in schlechtem Zustand, kann Ihnen die Versicherung verweigert werden.

Manche Anbieter von Zahnzusatzversicherungen verzichten auf eine Überprüfung – hierbei sollten Sie allerdings beachten, dass die Versicherung trotzdem nur für Kosten aufkommt, die nach Vertragsabschluss entstehen. Wollen Sie also eine Kieferfehlstellung behandeln lassen, die schon vorher bekannt war, wird sich die Versicherung nicht daran beteiligen.

 

  • Wird eine Zahnstaffel vereinbart?

 

Neben der Gesundheitsprüfung wird in den meisten Fällen eine sogenannte Zahnstaffel vertraglich festgelegt. Die Zahnstaffel legt fest, welche Kosten die Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren übernimmt. Je nach Anbieter und Vertrag werden im ersten Beitragsjahr keine Kosten übernommen. Andere Anbieter staffeln die Kostenübernahme in den ersten Beitragsjahren. Sie sollten sich also genau informieren, wann die Versicherung Zahnarztkosten nach Vertragsabschluss übernimmt.

 

  • Sind Alterungsrückstellungen geplant?

 

Um steigende Kosten im Alter aufzufangen, werden bei privaten Zahnzusatzversicherungen Alterungsrückstellungen angeboten. Durch die Rückstellung sind zwar die Beiträge zu Anfang höher, dafür werden diese nicht jährlich erhöht. Beitragssätze ohne Alterungsrückstände können für junge Menschen verlockend wirken, allerdings sollte man sich dann auf steigende Beiträge in der Zukunft gefasst machen.

 

  • Welchen Gebührenfaktor übernimmt die Versicherung bei Privatleistungen?

 

Die Honorare bei zahnärztlichen Leistungen werden durch die Gebührenverordnung der Zahnärzte (GOZ) festgelegt. Bei privatärztlicher Behandlung kann der Zahnarzt das bis zu 3,5-Fache der festgelegten Gebühr veranschlagen. Der Gebührenfaktor richtet sich nach der Schwierigkeit der Behandlung und wird vom Zahnarzt festgelegt. Wenn die Zusatzversicherung einen geringeren Gebührenfaktor abdeckt als der Zahnarzt veranschlagt, muss der Versicherte die zusätzlichen Kosten selber tragen.

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die Frage, wann man eine private Zusatzversicherung abschließen sollte, lässt sich nicht abschließend beantworten. Um eine hohe Eigenbeteiligung zu vermeiden, ist ein Abschluss in jungen Jahren ratsam. Denn es gilt: Wenn Sie die Versicherung früh abschließen, steigt die Chance, dass im Falle einer Behandlung die Zahnstaffel bereits aufgehoben ist. Denn fallen Behandlungen im ersten Beitragsjahr an, werden diese von vielen Versicherungen nicht übernommen. Wenn Sie bereits Beschwerden haben oder Behandlungen anstehen, wird eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung dafür nicht aufkommen.

Zahnzusatzversicherungen für Kinder

Auch für Kinder kann sich eine private Zahnzusatzversicherung lohnen. Allerdings ist eine Versicherung erst ab dem 3. Lebensjahr sinnvoll, wenn das Kind ein volles Milchzahngebiss ausgebildet hat. Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung betreffen dann vor allem den Bereich der Prophylaxe, beispielsweise eine Fissuren-Versiegelung.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder erst ab dem 6. Lebensjahr abzuschließen, ist nicht ratsam, da bereits Korrekturen am Kiefer notwendig werden können. War eine Kieferveränderung bei Vertragsabschluss bereits absehbar, wird die Versicherung die folgende Behandlung nicht zahlen.

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Die wenigsten Anbieter von Zahnzusatzversicherungen verzichten auf die Zahnstaffel, da sie sich damit vor Ausnutzung ihrer Versicherung schützen. Trotzdem bieten manche Versicherungen den vollen Zuschuss ab Vertragsbeginn an. Solange der Leistungsumfang nicht schlechter ausfällt, sind Tarife ohne Zahnstaffel vorzuziehen.

An diesen Punkten erkennen Sie eine gute Zahnzusatzversicherung:

  • Trotz Zahnstaffel sollte die Zusatzversicherung mindestens 3.000 Euro in den ersten Jahren erstatten.
  • Die Zahnzusatzversicherung erstattet Brücken, Inlays, Kronen und Implantate ohne vorgeschriebenes Material.
  • Es werden Kosten für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten übernommen.
  • Die Erstattung richtet sich nach der Eigenbeteiligung des Patienten und nicht nach dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Es können Alterungsrückstellungen vereinbart werden.
  • Es besteht keine Begrenzung der Zuschusshöhe bei Implantaten.
  • Die Zahnarzthonorare werden bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ gedeckt.

Weitere Informationen

Autor: Torge Ropers
Datum: Dezember 2016
Datum der letzten Aktualisierung: April 2020
Aktualisiert durch: Dr. P. Zimmermann
Quellen:
AOK-Bundesverband: Zahnersatz. https://www.aok.de/pk/rh/inhalt/zahnersatz-kronen-bruecken-und-implantate-1/ 
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnersatz. www.kzbv.de
Test Zahnzusatzversicherung: Zahnzusatzversicherung – Was Sie wissen sollten: https://www.test-zahnzusatzversicherung.de/zahnzusatzversicherung-entscheidungshilfe/ (Abruf: April 2020)