Vaterschaftstest

Definition: Was ist ein Vaterschaftstest?

Mit einem Vaterschaftstest (Abstammungsgutachten) lassen sich vermutete verwandtschaftliche Beziehungen zwischen einem bestimmten Mann und einem bestimmten Kind mittels einer Untersuchung des Erbguts (DNA-Analyse) feststellen oder ausschließen. Die Abstammung eines Menschen darf in Deutschland ohne richterlichen Beschluss nur mit der Einwilligung aller getesteten Personen erfolgen. Die Mutter beziehungsweise die sorgeberechtigte Person willigt in der Regel für ein minderjähriges Kind ein.

Juristisch wird ein Vaterschaftstest von einem Vaterschaftsgutachten unterschieden. Letzterer wird benötigt, um eine Vaterschaft vor Gericht an- oder aberkennen zu lassen. Ein Vaterschaftstest hingegen ist vor Gericht nicht anerkannt, kann aber eine schnelle und kostengünstigere Klarheit über die Abstammung eines Kindes geben.

Durchführung: Wie wird ein Vaterschaftstest durchgeführt?

Für einen Vaterschaftstest werden die Proben von allen Beteiligten – Mutter, Vater und Kind – benötigt. Fehlt die Probe der Mutter, verliert der Vaterschaftstest eventuell an Aussagekraft. In der Regel dient als Probe für den Vaterschaftstest ein mit einem Wattestäbchen entnommener Abstrich der Mundschleimhaut. Aus dieser Probe wird eine kleine Menge des Erbguts (DNA) isoliert. Die DNA-Merkmale des Kindes werden mit denen des Vaters und der Mutter verglichen.

Die Erbanlagen (Gene) des Menschen befinden sich in den Zellkernen fast aller Zellen. Die Gene sind auf zweimal 23 Chromosomen, insgesamt somit 46, verteilt. In den Keimzellen (Samen- und Eizellen) befinden sich jeweils nur 23 Chromosomen. Ein Kind erbt zur Hälfte die Chromosomen der Mutter, zur anderen die des Vaters.

Für einen Vaterschaftstest sind nur bestimmte Bereiche der DNA (aus sogenannten nicht- kodierten Abschnitten) wichtig, welche ungefähr 90 Prozent ausmachen. Sie sind bei jedem Menschen unterschiedlich (polymorph) und enthalten charakteristische Merkmale. Bestimmte Bereiche dieser DNA werden isoliert und im Labor mittels eines speziellen Verfahrens –der Polymerase-Kettenreaktion (PCR)  – vervielfältigt. Anschließend werden dann die sogenannten STRs (Short-Tandem-Repeats, besonders kurze DNA-Stücke) untersucht und die Anzahl an Wiederholungsketten und somit die Länge der DNA-Abschnitte miteinander verglichen. Die Länge dieser DNA-Stücke ist individuell unterschiedlich und ermöglicht es, das Erbgut der getesteten Personen zu vergleichen. Finden sich keine übereinstimmenden DNA-Stücke zwischen dem Mann und dem Kind, lässt sich eine Vaterschaft ausschließen.

Anwendungsgebiete: Was sind die Anwendungsgebiete eines Vaterschaftstests?

Ein Vaterschaftstest kommt zum Einsatz, um festzustellen, ob ein bestimmter Mann der Vater eines bestimmten Kindes ist. Vaterschaftstests können privat in Auftrag gegeben oder richterlich angeordnet werden.

Ein Mutterschaftstest funktioniert nach demselben Prinzip wie ein Vaterschaftstest, ist jedoch nur sehr selten erforderlich – zum Beispiel, wenn die Vermutung besteht, Kinder seien im Krankenhaus vertauscht worden. Mittels DNA-Tests lassen sich auch andere verwandtschaftliche Beziehungen feststellen oder ausschließen, zum Beispiel bei Geschwistern.

Risiken und Komplikationen: Welche Risiken birgt ein Vaterschaftstest?

Bei der Durchführung eines Vaterschaftstest bestehen keine Risiken. Das Ergebnis eines Vaterschaftstests ist sehr sicher. Eine nicht bestehende Vaterschaft kann zu fast 100 Prozent ausgeschlossen werden; technische Fehler sind selten. Ist ein Vaterschaftstest positiv – das heißt, er stellt eine Vaterschaft fest – ist der Test zu über 99,9 Prozent richtig.

Ein privat durchgeführter Vaterschaftstest wird juristisch nicht anerkannt. Nur ein gerichtlich angeordneter und notariell sichergestellter Vaterschaftstest – also ein Vaterschaftsgutachten – ist als Beweis akzeptiert.

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Autor: Theresa Nikley, Dr. med. M. Waitz
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Datum der letzten Aktualisierung: November 2017
Quellen:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel: Vaterschafts- bzw. Abstammungsbegutachtungen. www.uni-kiel.de (Abruf: 11/2017)
Gendiagnostik-Kommission (GEKO). Richtlinie. Springer-Verlag, BerlinHeidelberg, 2013
Robert Koch-Institut: Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO): www.rki.de (Abruf: 11/2017)
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer: Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten. Deutsches Ärzteblatt online (Abruf: 11/2017)