Schwangerschaftsvorsorge

Definition: Was ist die Schwangerschaftsvorsorge?

Die Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen definieren den Umfang und die Abstände der Vorsorge-Untersuchungen. Die Schwangerschaftsvorsorge ist dafür vorgesehen, durch regelmäßige Untersuchungen während der Schwangerschaft:

  • Die Mutter und die Entwicklung des Kindes zu beobachten
  • Den Gesundheitszustand beider zu kontrollieren
  • Die Mutter zu beraten und zu informieren
  • Diese Daten im Mutterpass festzuhalten

Insgesamt sind zehn bis zwölf Vorsorge-Untersuchungen während einer Schwangerschaft vorgesehen. Die erste Vorsorge-Untersuchung ist diejenige, in der die Schwangerschaft festgestellt wird, meistens in der sechsten bis achten Schwangerschaftswoche. Die darauf folgenden Untersuchungsabstände hängen von den medizinischen Notwendigkeiten ab. Üblicherweise wird bis zur 32. Schwangerschaftswoche im Abstand von jeweils vier Wochen eine Vorsorge-Untersuchung durchgeführt, danach alle zwei Wochen.

Die Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge trägt die Krankenkasse. Solange keine über die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge hinaus gehenden Untersuchungen (Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL) durchgeführt werden, fallen keine weiteren Kosten an.

Durchführung: Wie wird die Schwangerschaftsvorsorge durchgeführt?

Durch die geregelten Vorsorge-Untersuchungen sollen Risiken so früh wie möglich erkannt werden. Deshalb wird bei jeder Schwangerschaftsvorsorge der Blutdruck gemessen, Urin untersucht, der Höhenstand der Gebärmutter ertastet und das Gewicht der Mutter festgestellt. Das Kind wird in seiner Größe, Lage und seinen Herztönen kontrolliert.

Des Weiteren sind drei Ultraschall-Untersuchungen (Sonografie) vorgesehen:

  • In der 9.-12. Schwangerschaftswoche prüft der Frauenarzt, ob der Embryo in der Gebärmutter eingenistet ist.
  • In der 19.-22. Schwangerschaftswoche kontrolliert der Arzt die anatomische Entwicklung des Fötus und misst, wie viel Fruchtwasser vorhanden ist.
  • In der 29.-30. Schwangerschaftswoche überprüft der Gynäkologe ebenfalls die anatomische Entwicklung des Fötus und die Fruchtwassermenge.

In der ersten Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung werden außerdem die Blutgruppe und der Rhesusfaktor festgestellt, das Blut nach bestehenden Infektionen untersucht und ein Rötelntest durchgeführt. In Verdachtsfällen sind Untersuchungen auf HIV, Toxoplasmose oder Hepatitis-Erkrankungen sinnvoll.

Anwendungsgebiete: Was sind die Anwendungsgebiete der Schwangerschaftsvorsorge?

Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft werden die beschriebenen Vorsorge-Untersuchungen durchgeführt. Bei Auffälligkeiten und in Risikofällen sind weitere Untersuchungen im Rahmen der pränatalen Diagnostik möglich, zum Beispiel ein:

  • Nackentransparenz-Test
  • Ersttrimester-Test
  • Fruchtwasser-Untersuchung (Amniozentese)
  • Probenentnahme aus dem Mutterkuchen (Plazentabiopsie)
  • Probenentnahme aus einem bestimmten Gewebe der Plazenta (Chorionzottenbiopsie)

Risiken und Komplikationen: Welche Risiken und Komplikationen können bei der Schwangerschaftsvorsorge auftreten?

Bei den standardisierten Vorsorge-Untersuchungen treten so gut wie keine Risiken oder Komplikationen auf. Die Schwangerschaftsvorsorge ist gerade dazu da, Risiken und Komplikationen in der Schwangerschaft frühzeitig zu erkennen.

Einige weiterführenden Untersuchungen, die beim Verdacht auf Erkrankungen oder Erbfehler durchgeführt werden, wie die Amniozentese, die Plazenta- und die Chorionzottenbiopsie, bergen jedoch gewisse Risiken. So kann es bei den Biopsien zu Blutungen kommen und bei allen Eingriffen besteht die Gefahr einer Fehlgeburt (etwa ein bis drei Prozent).

Weitere Informationen

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Autor: Marie-Luise Lemberg, Dr. med. M. Waitz
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Datum der letzten Aktualisierung: November 2017
Aktualisiert durch: M. Sc. Veronika Meier, Ernährungswissenschaftlerin
Quellen:
Berufsverband der Frauenärzte e.V. und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.: www.frauenaerzte-im-netz.de (Abruf: 11/2017)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.familienplanung.de (Abruf: 11/2017)