Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht. Sie werden auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet. Um zertifiziert und zugelassen zu werden, muss die DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben und in einem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sein. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können diese DiGA dann verordnen und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten.