Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für jene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die in einem Prüfverfahren erfolgreich zertifiziert wurden und im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind. Das Verfahren und die Anforderungen dieser Prüfung sind in der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) geregelt. Die Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der DiGA.