Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Alle gesetzlich Versicherten besitzen seit dem 1. Januar 2015 eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die sie berechtigt, ärztliche und therapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Derzeit sind administrative Daten, zum Beispiel der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift der Versicherten sowie der Name der Krankenversicherung, die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus auf der eGK gespeichert. Weitere digitale Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte sind geplant und werden schrittweise eingeführt, beispielsweise die Integration einer elektronischen Patientenakte (ePA).