Elektronische Patientenakte (ePA)

Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten seit dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Darin können Patientendaten, wie ärztliche Befunde, Notfalldaten oder regelmäßig eingenommene Medikamente, gespeichert werden. Die Patientinnen und Patienten können aber auch eigene Informationen, zum Beispiel ein Blutzucker-Tagebuch für Diabetiker, in der ePA ablegen. Weitere digitale Funktionen der ePA werden sukzessive umgesetzt. Mit der elektronischen Patientenakte erhalten die Patientinnen und Patienten mehr Autonomie in Bezug auf die Verwaltung und die Einsicht in ihre medizinischen Daten: Sie können die Informationen auf der ePA über eine App (z.B. auf dem Smartphone) eigenständig einsehen, Daten für bestimmte Ärztinnen und Ärzte ein- oder ausblenden sowie Dokumente – bis auf die Pflichtdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift – löschen.