Elektronischer Arztausweis-light (eA-light)

Der elektronische Arztausweis-light (eA-light) ist, im Gegensatz zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), eine „abgespeckte“ Version des elektronischen Arztausweises (eA). Alle Ärztinnen und Ärzte – zum Beispiel Krankenhausärzte, Vertragsärzte oder Ärzte im Ruhestand – können den eA-light beantragen. Er ermöglicht es ihnen beispielsweise, verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke zu beziehen. Mit dem eA-light können sie allerdings keine digitalen Rezepte oder anderen digitalen Dokumente unterschreiben und auch nicht auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) von Patientinnen und Patienten zugreifen. Dies ist nur mit dem kostenpflichtigen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) möglich.