Medizinproduktegesetz (MPG)

Das Medizinproduktegesetz (MPG) regelt den Umgang mit Medizinprodukten. Es ist seit dem 1. Januar 1995 in Kraft und wurde auf der Grundlage der europäischen Richtlinien (u.a. 90/385/EWG und 93/42/EWG) in deutsches Recht umgesetzt. Es soll vor allem für die Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten und somit für die Gesundheit und den Schutz der Patientinnen und Patienten sorgen. Zu Medizinprodukten zählen unter anderem Implantate, Katheter, chirurgische Instrumente, Herzschrittmacher und Röntgengeräte, aber auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), also „Apps auf Rezept“. Das Medizinproduktegesetz ist im Internet einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/BJNR196300994.html