Belegarzt

Der Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, dem ein Krankenhaus auf vertraglicher Basis Krankenhausbetten zur Verfügung stellt, um eigene Patienten stationär zu behandeln. Der Belegarzt bezieht kein Honorar vom Krankenhaus, sondern rechnet direkt mit dem Patienten ab. Er ist verpflichtet, den Patienten während des stationären Aufenthalts die medizinische Versorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. Dies wird zwischen Krankenhaus und dem Belegarzt ausgehandelt.