Konsiliartätigkeit

Unter Konsiliartätigkeit versteht man eine beratende (lat. consiliarius = Ratgeber) Unterstützung von Ärzten untereinander: In manchen Fällen ist es sinnvoll, dass ein Arzt einen Spezialisten zu Rate zieht, damit dieser ihn unterstützt, die richtige Diagnose zu stellen und die geeignete Therapie einzuleiten. Der Arzt bittet dann einen entsprechend geeigneten Facharzt um ein sog. „Konsil“ – z.B. ein internistisches Konsil durch einen Facharzt für Innere Medizin bei einem Patienten auf der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses. Der Spezialist untersucht den Patienten und fasst den Befund und seine Empfehlung für den anfordernden Arzt in einem Bericht zusammen.