Querschnittlähmung

Bei einer Querschnittlähmung ist das Rückenmark infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung geschädigt. Dadurch ist der Betroffene mehr oder weniger eingeschränkt in seiner Beweglichkeit (Motorik) und seinen Reflexen, je nachdem, auf welcher Höhe des Rückenmarks der Schaden entstanden ist. Dabei unterschiedet man zwischen einer Plegie (komplette motorische Lähmung) und einer Parese (inkomplette motorische Lähmung). Solche Lähmungen gehen häufig auch mit einem teilweisen oder kompletten Verlust der Sensibilität (Gefühlsempfinden) einher. Das bedeutet, dass der Betroffene Berührungen, Kälte oder Wärme nicht mehr spürt. Auch Blase und Darm können bei einer Querschnittlähmung betroffen sein, was zu einer Inkontinenz führen kann.