Rechtsmedizin

Die Rechtsmedizin ist eines der ältesten Teilgebiete der Medizin und wurde früher auch als „Gerichtsmedizin“ bezeichnet. Rechtsmediziner befassen sich – im Gegensatz zu Pathologen – mit den nicht-natürlichen Todesursachen und Verletzungen. So werden in der Rechtsmedizin v.a. Leichenschauen durchgeführt, um die Todesursache und Todesart, den Todeszeitpunkt und ggf. die Identität des Verstorbenen zu klären. Sowohl Gewaltverbrechen, als auch Selbstmord oder Drogen- und Alkoholvergiftungen kommen als unnatürliche Todesursachen in Betracht. Die Rechtsmedizin beschäftigt sich außerdem mit der Klärung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten.