Bonusheft

Jeder bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte hat Anspruch auf ein sogenanntes Bonusheft. Dies gilt auch für Mitversicherte (z.B. Kinder) in der Familienversicherung. Das Bonusheft soll dabei helfen, die Patienten zu regelmäßigen Zahnarzt-Besuchen anzuhalten. Für jede wahrgenommene Vorsorge- und Kontrolluntersuchung vergibt der Zahnarzt einen Stempel in das kleine Heft. Das macht sich für den Patienten dann bezahlt, wenn Zahnersatz – zum Beispiel eine Brücke, Krone oder Prothese – notwendig wird. Hat der Versicherte über fünf Jahre die regelmäßigen Kontrolltermine eingehalten, erhöht sich der feste Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz um 20 Prozent. Kann man sogar ein über zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen, wird der Zuschuss um insgesamt 30 Prozent aufgestockt. Für Erwachsene (über 18 Jahre) bedeutet das ein Intervall von einem Vorsorgetermin pro Jahr. Bei Kindern und Jugendlichen (ab dem sechsten Lebensjahr) sind für ein vollständiges Bonusheft zwei Zahnarzt-Besuche pro Jahr notwendig. Der Zahnarzt kann die Stempel für die einzelnen Termine auch nachtragen. Versäumt man jedoch einen Termin, so verlieren die bislang gesammelten Stempel ihre Gültigkeit und das Bonusheft muss von neuem begonnen werden.