Provisorium

In einem Zahnlabor kann die Herstellung einer Zahn-Einlagefüllung (zum Beispiel eines Inlays oder einer Krone) mehrere Tage bis Wochen dauern. Daher wird eine entsprechende  Zahnbehandlung auf mindestens zwei Termine aufgeteilt. Der Zahnarzt setzt nach der ersten Behandlung vorübergehend ein Provisorium ein, um den vorbehandelten, abgeschliffenen Zahn zu schützen. Meistens fehlt den behandelten Zähnen ein mehr oder weniger großer Anteil der Zahnkrone. Die Zahnkrone ist mit den Zahnhartsubstanzen Schmelz und Dentin überzogen. Im Inneren des Zahns liegt die Pulpa, das Zahnmark, in dem sich das Nervengewebe befindet. Wenn die darüber liegenden, schützenden Hartsubstanzen teilweise oder gänzlich fehlen, führt dies zu einer Überempfindlichkeit der Zähne. Der Zahn, beziehungsweise der Nerv, reagiert auf Heißes, Kaltes oder Süßes mit stechenden Schmerzen. Das Provisorium schützt den Nerv und kann so Schmerzen verhindern. Zudem wird durch das Provisorium die Kaufunktion der Zähne in dieser Übergangszeit erhalten und gegebenenfalls ein akzeptables Aussehen gewährleistet. Als Material für das Provisorium wird zahnfarbener Kunststoff verwendet, die Übergangsfüllung wird mit provisorischem Zement eingesetzt.