Zahnkrone

Ist ein Zahn so stark beschädigt, dass er mit einer Füllung nicht mehr wiederhergestellt werden kann, ist häufig eine Überkronung sinnvoll. Kronen können aus Metall, Keramik oder Kunststoff bestehen. In vielen Fällen wird eine Kombination verschiedener Materialien genutzt, beispielsweise mit Keramik oder Kunststoff verblendete Metallkronen. „Verblenden“ bedeutet, dass Metallkronen mit zahnfarbener Keramik oder zahnfarbenem Kunststoff ummantelt werden, damit sie optisch nicht beziehungsweise nicht so stark auffallen. Fällt die Entscheidung für eine Krone, schleift der Zahnarzt den zu überkronenden Zahn zunächst ab. Der so präparierte Zahn soll die zukünftige Krone tragen. Nach dem Abschleifen nimmt der Zahnarzt Abdrücke von Unter- und Oberkiefer, mit deren Hilfe Zahntechniker eine individuell angefertigte Krone herstellen. Um den präparierten Zahn während der Zeit der Anfertigung zu schützen, erhält der Patient zunächst ein Provisorium, welches den Zahn bedeckt. Ist die Krone fertig, entfernt der Zahnarzt das Provisorium und befestigt die Krone dauerhaft. Mittlerweile ist es in Zahnarzt-Praxen mit entsprechender technischer Ausstattung auch möglich, innerhalb einer einzigen Zahnarzt-Sitzung eine dauerhafte Krone anzufertigen. In diesem Fall ist der Zwischenschritt mit einem Provisorium nicht notwendig. Anders als Vollkronen, umschließen Teilkronen nicht alle Seiten des Zahns. Deshalb bleibt bei ihnen vergleichsweise mehr Zahnsubstanz erhalten, weil nicht alle Seiten beschliffen werden müssen. Zahnkronen halten in der Regel sehr lange, im Durchschnitt sind es rund 20 Jahre.