Gesetzliche und Private Krankenversicherung im Überblick

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Unter dem Namen „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ wurde 1883 unter Reichskanzler Otto von Bismarck der Vorreiter der heutigen Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt und ist bis heute der älteste Zweig der Sozialversicherung. Deutschland war demnach das erste Land mit einer Sozialversicherung auf nationaler Ebene. Fast 90 Prozent der Bevölkerung sind heute über die Gesetzliche Krankenversicherung in mehr als 100 Einzelkassen, die regionaler, berufsständischer oder branchenspezifischer Herkunft sind oder waren, versichert.

Die GKV funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip „Die Gesunden helfen den Kranken“, wonach allen gesetzlich Versicherten die gleiche umfassende Versorgung zuteilwird. In Deutschland sind demnach 20 Millionen Menschen als Familienangehörige beitragsfrei mitversichert.

Jeder Bürger, der nicht geringfügig beschäftigt ist und arbeitet bzw. angestellt ist und dessen Jahreseinkommen nicht über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze – im Jahr 2020 liegt diese bei 62.550 Euro – liegt, wird automatisch ein Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung. Alle mit einem höheren Jahreseinkommen können sich freiwillig in der GKV versichern.

Die Private Krankenversicherung (PKV)

Der Begriff „Private Krankenversicherung“ bedeutet genauer die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die eine Absicherung gegen Krankheitskosten anbieten. Sie hat ihren Ursprung bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums gegründet wurde.

In der Privaten Krankenversicherung können sich all diejenigen versichern, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt sowie Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Familienmitglieder des Privat-Versicherten sind nicht wie in der Gesetzlichen Versicherung automatisch mitversichert, sondern müssen sich mit zusätzlichen Versicherungsprämien versichern. Kinder müssen privat versichert werden, wenn beide Elternteile privat versichert sind. Bei verheirateten Eltern und nur einem privat versicherten Elternteil entscheidet das Gehalt des Privatversicherten: Verdient er mehr als der andere Elternteil und liegt sein Einkommen über der oberen Versicherungspflichtgrenze, müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden. Nach dem Studium ist es für privatversicherte Studenten möglich, von der PKV in die GKV zu wechseln.

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Versicherung, errechnen sich die Beiträge der privat Krankenversicherten nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen.

Der Basistarif der PKV

Durch neue Regelungen im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind Private Krankenversicherungen seit dem 1. Januar 2009 dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser Tarif, sein Umfang und seine Höhe sowie die damit verbundenen Vertragsleistungen sind mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Neu ist, dass die Privaten Krankenversicherungen verpflichtet sind, bestimmte Personen in diesem Basistarif zu versichern und weder Risikoprämien aufgrund von Vorerkrankungen noch Leistungsausschlüsse festsetzen zu dürfen. Darüber hinaus sind die Kosten im Basistarif ebenso wie bei anderen Tarifen der Privaten Krankenversicherung variabel, dennoch darf der Beitrag für den privaten Basistarif den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.

Diese Leistungen erhalten Versicherte im Basistarif der Privaten Krankenversicherung:

  • freier Zugang zu Vertragsärzten der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Zuzahlung von 6 Euro pro Arzneimittel
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer im Krankenhaus
  • Zuzahlung von 10 Euro pro Tag bei Krankenhausaufenthalten (für max. 28 Tage)
  • Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Impfungen entsprechend der Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO)
  • Zahnärztliche Grundversorgung
  • Feste Zuschüsse für Zahnersatz
  • In der EU und der Schweiz sind die Leistungen eingeschränkt

Für Menschen, die sich die Beiträge einer Privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können, stellt der Basistarif eine Alternative dar, da es für Privatversicherte schwierig ist, wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Manchmal gibt es allerdings die Möglichkeit einer günstigeren Versicherung bei der bisherigen oder einer anderen Krankenkasse, sodass ein Wechsel in den Basistarif nicht notwendig ist.

Weiterführende Informationen

Autor: Veronika Toth, M.Sc. Ernährungswissenschaften, Redaktion
medproduction GmbH, www.medproduction.de
Datum der letzten Aktualisierung: April 2020
Aktualisiert durch: Dr. P. Zimmermann
Quellen:
Bundesministerium für Gesundheit. Aufgaben und Organisation der GKV.  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/grundprinzipien/aufgaben-und-organisation-der-gkv.html (Abruf: April 2020).
Bundesministerium für Gesundheit. Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/grundprinzipien/geschichte.html (Abruf: April 2020).
Bundeszentrale für politische Bildung: Gesetzliche und private Krankenversicherung https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/179184/gkv-und-pkv (Abruf: April 2020).
Bundeszentrale für politische Bildung: Vergütung privatärztlicher Leistungen. https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/72637/verguetung-privataerztlicher-leistungen?p=all (Abruf: April 2020).
GKV Spitzenverband: Die gesetzlichen Krankenkassen. https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/alle_gesetzlichen_krankenkassen/alle_gesetzlichen_krankenkassen.jsp (Abruf: April 2020).
Verband der Privaten Krankenversicherung: So funktioniert die PKV. https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/ (Abruf: April 2020).