Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Wer sich bei Zahnbehandlungen allein auf die gesetzliche Krankenkasse verlässt, muss bei aufwändigeren Behandlungen mit einer hohen Eigenbeteiligung rechnen. Zahnzusatzversicherungen bei privaten Krankenkassen können die Kosten für Sie als Patienten in diesem Fall deutlich senken. Doch achten Sie vor dem Vertragsabschluss besonders auf Wartezeiten, die Zahnstaffel und Summenbegrenzungen.

Warum gibt es Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen?

Viele Versicherungen legen für die ersten Monate nach dem Vertragsabschluss der Zahnzusatzversicherung eine sogenannte Wartezeit fest. In dieser Zeit beteiligt sich die Versicherung nicht an eventuellen Behandlungskosten – Sie als Patient zahlen folglich die Eigenbeteiligung alleine. Die Wartezeiten sollen Versicherungen vor Behandlungskosten schützen, die schon vor dem Vertragsabschluss absehbar waren. Sie lassen sich in allgemeine und besondere Wartezeiten unterscheiden.

Allgemeine und besondere Wartezeiten

Die allgemeine Wartezeit beträgt bei Zahnzusatzversicherungen drei Monate und bezieht sich auf Leistungen bei der Zahnbehandlung. Die besonderen Wartezeiten hingegen enden erst acht Monate nach dem Vertragsabschluss und beinhalten Zahnersatz und Kieferorthopädie. Konkret heißt das, dass die Zahnzusatzversicherung drei Monate nach dem Vertragsabschluss Behandlungskosten für Zahnbehandlungen übernimmt, aber sich erst nach acht Monaten an Kosten bei Zahnersatz (z.B. Implantate) oder Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen) beteiligt.

Die Wartezeit ist um – kann ich jetzt den vollen Leistungsumfang nutzen?

Nach dem Ablauf der allgemeinen und besonderen Wartezeit sollte man sich nicht zu früh freuen, denn es gibt noch weitere Einschränkungen bei der Kostenübernahme. Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es neben der Wartezeit noch die Zahnstaffel und die Summenbegrenzung:

  • Bei der Zahnstaffel legt die Versicherung fest, welche Kosten sie in den ersten Jahren übernimmt. Je nach Anbieter und Vertrag werden im ersten Beitragsjahr keine Kosten übernommen. Andere Anbieter staffeln die Kostenübernahme in den ersten Beitragsjahren.
  • Die Summenbegrenzung legt den maximalen Zuschuss der Versicherung zu den Behandlungskosten für ein Jahr oder mehrere Jahre fest. Liegt die Summenbegrenzung beispielsweise bei 1.000 Euro, so beteiligt sich die Zusatzversicherung mit maximal 1.000 Euro in diesem Jahr an Ihren Behandlungskosten. Summenbegrenzungen können ein Jahr oder mehrere Jahre nach dem Vertragsabschluss gelten und über die Jahre gestaffelt sein.

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Wer nicht auf Zuzahlungen in den ersten acht Monaten verzichten möchte, kann eine Versicherung ohne Wartezeit abschließen. Allerdings sollten Sie hierbei bedenken, dass Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit meist sehr strenge Summenbegrenzungen in den ersten Jahren haben und dadurch nur einen kleinen Teil der Kosten übernehmen.
Vergleichen Sie hier sehr genau, ob der Wegfall der Wartezeit schlechtere Konditionen bei der Zahnstaffel und der Summenbegrenzung rechtfertigt oder ob Sie lieber die Wartezeit in Kauf nehmen, um höhere Zuzahlungen nach acht Monaten zu bekommen.

Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss

Viele Versicherungsanbieter verlangen vor dem Vertragsabschluss eine Überprüfung der Zahngesundheit. Mithilfe dieser Gesundheitsprüfung kann der Versicherer die Kosten besser einschätzen, die bei der Behandlung zukünftig anfallen werden. Je nach dem Zustand der Zähne variiert der Beitragssatz – mit gesunden Zähnen ist der Satz am geringsten. Sind die Zähne in schlechtem Zustand, kann die Versicherung auch ganz verweigert werden.

Manche Anbieter von Zahnzusatzversicherungen verzichten auf eine Überprüfung – hierbei sollten Sie allerdings beachten, dass die Versicherung trotzdem nur für Kosten aufkommt, die nach dem Vertragsabschluss entstehen. Soll also eine Kieferfehlstellung bei Ihnen behandelt werden, die schon vorher absehbar war, wird sich die Versicherung nicht daran beteiligen.

Mit welchen monatlichen Kosten muss ich rechnen?

Es gibt bereits für wenige Euro im Monat Zahnzusatzversicherungen – allerdings richten sich diese eher an junge Menschen und haben einen begrenzten Leistungsumfang. Je nach Anbieter, Leistungsumfang und Zustand der Zähne kann der Beitragssatz auf 50 Euro und mehr monatlich ansteigen. Durch die sogenannten Unisex-Tarife gibt es dabei keinen geschlechterspezifischen Unterschied zwischen den monatlichen Beiträgen von Männern und Frauen mehr.

Weitere Informationen

AOK-Bundesverband: Zahnersatz. https://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/zahnersatz-10899.php
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnersatz. www.kzbv.de

Autor: Torge Ropers
medproduction GmbH, www.medproduction.de
Aktualisiert: April 2020
Aktualisiert durch: Dr. P. Zimmermann
Quellen:
Haag, P. et al.: Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde: Die prothetische Versorgung des Lückengebisses. www.dgzmk.de (Abruf: April 2020)
Ihr Vorsorgeportal – optimal-absichern: www.optimal-absichern.de/gesundheit/krankenzusatzversicherung/zahnersatzversicherung.php (Abruf: April 2020)