Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform künftig ersetzen. Für Patientinnen und Patienten hat diese „digitale Krankschreibung“ einige Vorteile: Die eAU erspart ihnen Zeit, sie müssen die Krankschreibung mehr nicht per Post an ihren Arbeitgeber schicken und ihre AU ist schneller und sicherer bei ihrer Krankenkasse. Wer sich krankmelden will, muss wie gewohnt den Arbeitgeber informieren und spätestens ab dem dritten Tag eine AU vorweisen, die von der Ärztin oder dem Arzt ausgestellt wird. Bei der eAU allerdings leiten die behandelnden Ärzte die Daten direkt an die Krankenkasse weiter. Es ist bei der eAU also nicht mehr nötig, den „gelben Zettel“ an die Krankenkasse zu schicken. Das neue eAU-Meldeverfahren wird in mehreren Schritten eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2021 übermittelt die Arztpraxis im Krankheitsfall die eAU an die Krankenversicherung der Patientin bzw. des Patienten. Ab dem 1. Juli 2022 leitet die Krankenkasse die eAU-Daten der Versicherten auch an den Arbeitgeber weiter. Ab 2022 wird das gesamte AU-Meldeverfahren flächendeckend digital ablaufen.