Gesetzlich oder privat versichern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Gesetzlich oder privat versichern? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger.

Gesetzlich oder privat versichern? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger. Die meisten Menschen in Deutschland entscheiden sich für eine gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV: Von über 83 Millionen sind rund 73 Millionen in einer der 102 gesetzlichen Krankenkassen versichert. Doch wo liegen die Unterschiede zwischen der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV)? Und hat auch jeder Mensch die freie Wahl? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur GKV und PKV.

Wie kann ich mich in der GKV versichern?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es drei Möglichkeiten, versichert zu sein:

  1. Pflichtmitgliedschaft: Sie sind verpflichtet, sich in einer GKV zu versichern, unter anderem wenn Sie ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen oder wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
  2. Familienversicherung: Kinder, Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von GKV-Mitgliedern können sich beitragsfrei familienversichern. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Außerdem darf ihr Gesamteinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  3. Freiwillige Mitgliedschaft: Wenn Sie vorher pflicht- oder familienversichert waren, können Sie sich anschließend freiwillig in einer GKV versichern lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies auch möglich, wenn Sie erstmals eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Wie werde ich in eine private Krankenversicherung aufgenommen?

Eine private Krankenversicherung nimmt nur Beamte und Selbstständige oder Freiberufler sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der sogenannten Jahresarbeits-Entgeltgrenze (JAEG) auf. Im Jahr 2021 betrug die allgemeine JAEG 64.350 Euro.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss ein privates Versicherungsunternehmen Sie außerdem nicht zwingend aufnehmen, wenn Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen Ihres Alters abgelehnt werden können.

Eine Ausnahme ist der sogenannte Basistarif, den alle privaten Versicherungsunternehmen anbieten müssen. Er ist in seinem Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, darf die Versicherung Sie in diesem Tarif nicht abweisen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie für den Basistarif erfüllen:

  • Sie haben keinen Versicherungsschutz und waren vorher in der PKV versichert.
  • Sie sind freiwillig in der GKV versichert und wechseln innerhalb von sechs Monaten zur PKV.
  • Sie sind beihilfeberechtigt und die PKV dient der Ergänzung Ihres Beihilfeanspruchs.
  • Sie haben sich nach dem 1. Januar 2009 neu in der PKV versichert.

Was sind die Vorteile der PKV?

Zu den bekanntesten Vorteilen der PKV zählt, dass die meisten Tarife über die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Dies können zum Beispiel eine Chefarzt-Behandlung und ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus sein oder ein hochwertiger Zahnersatz und teure Behandlungsmethoden, die nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind. Einige Ärztinnen und Ärzte behandeln Privatversicherte bevorzugt oder ausschließlich, weil sie mehr Geld an ihnen verdienen.

Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung hängt allerdings vom gewählten Tarif ab. Außerdem müssen Sie als PKV-Patient die Arztrechnungen und Medikamente vorab selbst bezahlen (in Vorleistung treten). Die Versicherung prüft die Rechnung und überweist das Geld dann an Sie zurück.

Wie hoch sind die Beiträge in der GKV?

In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach Ihrem Einkommen. Es gibt einen allgemeinen und einen ermäßigten Beitragssatz:

  • Der allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Er gilt für alle pflicht- und freiwillig versicherten Mitglieder, die einen Anspruch auf die Fortzahlung ihres Arbeitsgehalts für mindestens sechs Wochen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben.
  • Der ermäßigte Beitragssatz beträgt zurzeit 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Er gilt für GKV-Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Zusätzlich können gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag

Wenn Sie angestellt sind, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge. Wenn Sie in Rente sind, teilen Sie sich die Beiträge mit dem Rentenversicherungsträger.

Wie hoch sind die Beiträge in der PKV?

Im Gegensatz zur GKV, bei der die Beiträge in erster Linie von Ihrem Einkommen abhängen, richtet sich der Beitrag in der PKV zum einen nach Ihrem Risiko beim Abschluss des Versicherungsvertrags. Zum anderen hängt er vom Leistungsumfang ab. Mögliche Faktoren, die bei der Höhe der Versicherungsprämie eine Rolle spielen, sind:

  • Ihr Alter beim Eintritt in die PKV
  • Ihre Vorerkrankungen
  • Ihr allgemeiner Gesundheitszustand
  • Ihr Invaliditätsrisiko
  • Vereinbarung von Selbstbehalten

Eine Ausnahme gilt allerdings für den PKV-Basistarif: Der Versicherungsbeitrag dieses Tarifs darf den aktuellen GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Er wird jedes Jahr am 1. Januar neu berechnet.

Ist ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich?

Ein Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Es gibt aber einige Ausnahmen. Dazu zählen:

  • Sie nehmen eine Beschäftigung oder ein Studium auf und sind pflichtversichert.
  • Sie verdienen weniger und Ihr Gehalt liegt nun unterhalb der Versicherungspflicht-Grenze.
  • Sie werden arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld.

Eine Versicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen und Sie können nicht von der PKV in die GKV wechseln, wenn Sie:

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben.
  • in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren.
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit ohne Versicherung, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.

Was müssen Sie tun, wenn Sie gar nicht krankenversichert sind?

Wenn Sie aktuell nicht krankenversichert sind, sprechen Sie mit Ihrer ehemaligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und klären Sie, ob und zu welchem Beitrag sie Sie wieder aufnehmen. Falls Sie bisher noch gar nicht versichert waren, wenden Sie sich ebenfalls an eine GKV oder eine PKV oder alternativ an eine Verbraucherberatung. Lassen Sie klären, ob Sie sich gesetzlich oder der privat krankenversichern können.

Weitere Informationen

Autor: Redaktion medproduction

Medizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Martin Waitz

Datum der letzten Aktualisierung: März 2023

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung.html (Abruf: März 2023)

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek): Daten zum Gesundheitswesen: Versicherte. https://www.vdek.com/presse/daten/b_versicherte.html (Abruf: März 2023)