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Pflege zu Hause: Alles rund um Pflegehilfsmittel
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die Pflegebedürftigkeit von Menschen zu erleichtern und ihren Pflegealltag zu unterstützen. Sie können von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit im Alltag zu erhöhen. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen, sofern die Voraussetzungen für eine Übernahme erfüllt sind.
Beispiele für Pflegehilfsmittel sind:
- Pflegebetten
- Rollstühle
- Rollatoren
- Lagerungshilfen
- Badewannen-Lifte
- Dusch- und Toilettenstühle
- Notrufsysteme
- Verbrauchsprodukte wie Einmal-Handschuhe, Windeln oder Betteinlagen
So können Sie die Pflegehilfsmittel beantragen
Wenn Sie Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse muss über den Leistungsantrag innerhalb von drei Wochen nach dem Eingang Ihres Antrags entscheiden. Wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.
Wer entscheidet über die Genehmigung der Pflegehilfsmittel?
Im Rahmen der Begutachtung für Pflegebedürftige geben der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder die von der Pflegekasse beauftragte Gutachterinnen und Gutachter Empfehlungen zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese Empfehlungen bestätigen, dass die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln notwendig ist oder dass bestimmte pflegerelevante Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind.
Auch Pflegefachkräfte können Empfehlungen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel abgeben, um den Antragsprozess für die Versorgung mit wichtigen Hilfsmitteln zu vereinfachen und so die Selbstständigkeit der Pflegeperson zu fördern. Dadurch entfällt eine zusätzliche Überprüfung durch die Pflege- oder Krankenkasse.
Wann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Pflegehilfsmittel?
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für das beantragte Pflegehilfsmittel, wenn dieses nachweislich dazu beiträgt:
- die Pflege zu erleichtern,
- Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder
- dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Die pflegebedürftige Person muss für technische Pflegehilfsmittel eine bestimmte Summe selbst bezahlen. Größere Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten) werden oft nur leihweise bereitgestellt. Verbrauchsprodukte wie Einmal-Handschuhe sind bis zu einer Grenze von 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattungsfähig. Werden die Pflegehilfsmittel ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Weitere Informationen
Autor: Redaktion medproduction
Medizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Martin Waitz
Datum der letzten Aktualisierung: Oktober 2024
Quellen:
Barrierefrei Leben e.V.: Ratgeber “Hilfsmittel für die häusliche Pflege”.
https://www.online-wohn-beratung.de/hilfsmittel-fuer-die-haeusliche-pflege/ (Abruf: Oktober 2024)
Bundesgesundheitsministerium (BMG): Pflegehilfsmittel. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html (Abruf: Oktober 2024)
GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home (Abruf: Oktober 2024)
Medic-Star: Nitrilhandschuhe. https://www.medic-star.de/handschuhe/nitrilhandschuhe/ (Abruf: Oktober 2024)
Verbraucherzentrale: Hilfe bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/hilfe-bei-der-pflege-zu-hause-leistungen-der-pflegekasse-kombinieren-41653 (Abruf: Oktober 2024)