Pflege zu Hause: Alles rund um Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die Pflegebedürftigkeit von Menschen zu erleichtern und ihren Pflegealltag zu unterstützen.
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause (Foto: Pixabay.com)

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die Pflegebedürftigkeit von Menschen zu erleichtern und ihren Pflegealltag zu unterstützen. Sie können von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit im Alltag zu erhöhen. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen, sofern die Voraussetzungen für eine Übernahme erfüllt sind.

Beispiele für Pflegehilfsmittel sind:

  • Pflegebetten
  • Rollstühle
  • Rollatoren
  • Lagerungshilfen
  • Badewannen-Lifte
  • Dusch- und Toilettenstühle
  • Notrufsysteme
  • Verbrauchsprodukte wie Einmal-Handschuhe, Windeln oder Betteinlagen

Pflegehilfsmittel Einmal-Handschuhe – aus Latex, Nitril, Vinyl oder Vitril?
 
Einmal-Handschuhe sind ein wichtiges Pflegehilfsmittel, das Sie für viele Tätigkeiten in der Pflege zu Hause benötigen. Entsprechend häufig müssen Sie sie tragen – umso wichtiger ist es, dass Sie das Material gut vertragen. Doch woraus bestehen Einmal-Handschuhe? Es gibt verschiedene Materialien: 
Latex-Handschuhe werden aus Naturkautschuk hergestellt. Dieser wird aus dem Milchsaft des Kautschukbaums gewonnen. Dadurch werden die Handschuhe elastisch und reißfest. Manche Menschen reagieren allerdings allergisch auf die Eiweiße (Proteine) im Kautschuk. 
Handschuhe aus Nitril sind, ähnlich wie Einmal-Handschuhe aus Latex, ebenfalls sehr dehnbar, jedoch fester und Chemikalien-beständiger.
Vinyl-Handschuhe werden aus Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt. Das ursprünglich harte synthetische Material wird durch die Zugabe von Weichmachern elastischer, ist aber auch etwas anfälliger zu reißen.
Einmal-Handschuhe, die die Eigenschaften von Vinyl und Nitril vereinen, sind sogenannte Vitril-Handschuhe.

So können Sie die Pflegehilfsmittel beantragen

Wenn Sie Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse muss über den Leistungsantrag innerhalb von drei Wochen nach dem Eingang Ihres Antrags entscheiden. Wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.

Achtung:
Falls die Pflegekasse diese Frist nicht einhalten kann, erhalten Sie rechtzeitig eine schriftliche Begründung. Ist dies nicht der Fall, gilt der Antrag auf das Pflegehilfsmittel nach Ablauf dieser Frist als genehmigt!

Wer entscheidet über die Genehmigung der Pflegehilfsmittel?

Im Rahmen der Begutachtung für Pflegebedürftige geben der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder die von der Pflegekasse beauftragte Gutachterinnen und Gutachter Empfehlungen zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese Empfehlungen bestätigen, dass die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln notwendig ist oder dass bestimmte pflegerelevante Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind.

Auch Pflegefachkräfte können Empfehlungen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel abgeben, um den Antragsprozess für die Versorgung mit wichtigen Hilfsmitteln zu vereinfachen und so die Selbstständigkeit der Pflegeperson zu fördern. Dadurch entfällt eine zusätzliche Überprüfung durch die Pflege- oder Krankenkasse.

Wann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Pflegehilfsmittel?

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für das beantragte Pflegehilfsmittel, wenn dieses nachweislich dazu beiträgt:

  • die Pflege zu erleichtern,
  • Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder
  • dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Tipp:
Eine Orientierung über die Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung gibt das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis. Hier finden Sie alle Pflegehilfsmittel, die zur Verfügung gestellt bzw. leihweise überlassen werden.

Die pflegebedürftige Person muss für technische Pflegehilfsmittel eine bestimmte Summe selbst bezahlen. Größere Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten) werden oft nur leihweise bereitgestellt. Verbrauchsprodukte wie Einmal-Handschuhe sind bis zu einer Grenze von 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattungsfähig. Werden die Pflegehilfsmittel ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Weitere Informationen

Autor: Redaktion medproduction

Medizinische Qualitätssicherung: Dr. med. Martin Waitz

Datum der letzten Aktualisierung: Oktober 2024

Quellen:

Barrierefrei Leben e.V.: Ratgeber “Hilfsmittel für die häusliche Pflege”.

https://www.online-wohn-beratung.de/hilfsmittel-fuer-die-haeusliche-pflege/ (Abruf: Oktober 2024)

Bundesgesundheitsministerium (BMG): Pflegehilfsmittel. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html (Abruf: Oktober 2024)

GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home (Abruf: Oktober 2024)

Medic-Star: Nitrilhandschuhe. https://www.medic-star.de/handschuhe/nitrilhandschuhe/ (Abruf: Oktober 2024)

Verbraucherzentrale: Hilfe bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/hilfe-bei-der-pflege-zu-hause-leistungen-der-pflegekasse-kombinieren-41653 (Abruf: Oktober 2024)