Pflege zu Hause: Hilfe und Unterstützung

Wer zu Hause einen Angehörigen oder eine Angehörige pflegt, ist meist einer hohen körperlichen und seelischen Belastung ausgesetzt. Vor allem, wenn die häusliche Pflege mehrere Monate oder gar Jahre andauert, kommt man schnell an seine Grenzen und benötigt Auszeiten und Zeit für sich selbst. Eine Reihe von Leistungen können Sie bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen und sich so bei der Pflege zu Hause unterstützen lassen. Welche Hilfen dies sind, erfahren Sie hier.

Die Pflegeversicherung dient in Deutschland dazu, das Risiko, pflegebedürftig zu werden, abzusichern. Dabei unterscheidet man zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflege-Zusatzversicherungen. Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen zu Hause versorgt. Um einen Rund-um-die-Uhr-Einsatz zu vermeiden, bietet die Pflegeversicherung einige Leistungen, um pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu zählen unter anderem folgende Hilfen, die sich auch miteinander kombinieren lassen:

  • die finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld
  • die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • sog. Pflegesachleistungen
  • die Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege
  • weitere Leistungen wie Pflegekurse oder Pflegehilfsmittel

Was ist das Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel wenn sie von Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Das Pflegegeld kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die Kasse bezahlt, je nach Einstufung des Grades der Pflege (Pflegestufe), einen bestimmten monatlichen Betrag an den Pflegebedürftigen, der das Geld behalten oder als finanzielle Anerkennung an die Pflegeperson weitergeben kann.

Hilfe durch ambulante Pflegedienste

Die Pflege zu Hause kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Dieser unterstützt den Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen bei der Pflege. Dabei haben die Pflegebedürftigen Anspruch auf sogenannte körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als sogenannte Pflegesachleistung (häusliche Pflegehilfe). Dies beinhaltet zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilisierung, aber auch eine Beratung bei pflegerischen Fragestellungen, die Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie Hilfen bei der Haushaltsführung, wie Kochen oder die Reinigung der Wohnung. Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf haben zudem die Möglichkeit, Einzelpflegekräfte, also selbstständige Pflegekräfte, in Anspruch zu nehmen.

Weitere Unterstützung bei der Pflege

  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung (Verhinderungspflege): In bestimmten Fällen zahlt die Pflegekasse vorübergehend einen Ersatz, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit den Pflegebedürftigen nicht versorgen kann.
  • Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege: Als teilstationäre Versorgung bezeichnet man die zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel nur tagsüber, nachts oder für einen begrenzten Zeitraum.
  • Pflegekurse für Angehörige: Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, haben Sie Anspruch auf Schulungskurse. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
  • Pflegehilfsmittel: Bestimmte Geräte, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, werden als Pflegehilfsmittel eingestuft und von der Pflegeversicherung bezahlt.
  • Zuschuss für die Wohnungsanpassung: Bis zu 4.000 Euro kann die Pflegekasse für Pflegebedürftige als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, welche die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung gewährleisten sollen.

24-Stunden-Betreuung zu Hause

Oft entscheiden sich Familien dazu, ihre Angehörigen von einer Person betreuen zu lassen, die mit im Haushalt lebt und sich intensiv um den Pflegebedürftigen und den Haushalt kümmert. Diese „24-Stunden-Betreuung“ wird häufig von einer Pflegekraft aus Osteuropa (z.B. Polen) oder anderen europäischen Ländern vorgenommen. Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht, dass der Pflegebedürftige in seiner gewohnten häuslichen Umgebung bleiben kann und umfassend versorgt wird.

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, die Pflegeperson zu beauftragen. Beim Entsendemodell engagieren Sie über eine Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen. Der Entsender ist der ausländische Pflegedienst, der die Versicherung der Pflegekraft übernimmt und dafür sorgt, dass sie im Heimatland die notwendigen Steuern und Sozialabgaben zahlt. Die Pflegekraft sollte eine sogenannte A1-Bescheinigung nachweisen. Alternativ kann eine selbstständige Pflegeperson beauftragt werden. Oder Sie stellen die Pflegeperson direkt bei sich an, müssen sich dann aber selbst darum kümmern, dass sie nach deutschem Arbeitsrecht angestellt ist.

 

Weitere Informationen

Autor: Redaktion medproduction, www.medproduction.de
Datum der letzten Aktualisierung: August 2021
Quellen:
Bundesministerium für Gesundheit: Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html (Abruf: August 2021)
Verbraucherzentrale: Hilfe bei der Pflege zu Hause: Leistungen der Pflegekasse kombinieren. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/hilfe-bei-der-pflege-zu-hause-leistungen-der-pflegekasse-kombinieren-41653 (Abruf: August 2021)