Ambulante Pflege: Hilfe zur Selbsthilfe

Eine schwere Krankheit wie Krebs verschlechtert sich, ein Schlaganfall tritt auf, oder es passiert ein Unfall: Eine Pflegebedürftigkeit kommt meist unerwartet und reißt Betroffene wie Angehörige aus der täglichen Routine; auch Kinder können betroffen sein. Wer plötzlich vor der Aufgabe steht einen pflegebedürftigen Verwandten zu betreuen oder selbst Betreuung benötigt, hat in der Regel zwei Optionen: den Umzug in ein Pflegeheim oder die Pflege im häuslichen Umfeld. Die Betreuung zu Hause hat nicht nur für den Pflegbedürftigen viele Vorteile. Die ambulante Pflege ist unter Umständen günstiger und verhindert den Verlust des vertrauten Umfelds. Die Pflegekasse bietet eine kostenlose Pflegeberatung an, die Betroffenen und Angehörigen Hilfestellung bei Auswahl eines ambulanten Pflegedienstleisters geben kann und entsprechende Kontakte vermittelt.

Folgende Begriffe helfen Ihnen, den Durchblick beim Thema ambulante Pflege nicht zu verlieren:

Pflegestufen

Grundsätzlich ist jeder, der krankenversichert ist, auch pflegeversichert. Wie hoch die Zuzahlungen im Bedarfsfall sind, hängt jedoch von der Pflegestufe ab. Die Einstufung wird vom sogenannten „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“ (MDK) vorgenommen und reicht, von Stufe 0 bis zu Stufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit). Berücksichtigt werden für die Einstufung der Schweregrad der körperlichen Einschränkungen, aber auch das Vorliegen von Erkrankungen, die das Gedächtnis betreffen, wie zum Beispiel eine Alzheimer-Demenz. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit findet sich ein Pflegeleistungsrechner. Dieser kann helfen, einen Überblick darüber zu bekommen, welche Leistungen im Einzelfall in Anspruch genommen werden können.

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel

Ein Pflegegeld steht den pflegenden Angehörigen zu, wenn sie die Pflege selbst übernehmen. Unter Pflegesachleistungen versteht man den Betrag, der zur Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes zur Verfügung steht. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden. Pflegehilfsmittel werden ebenfalls größtenteils von der Pflegekasse bezahlt. Hier wird zwischen technischen Hilfsmitteln, wie z.B. einem Pflegebett, und Verbrauchsmitteln, wie z.B. Inkontinenzhilfen, unterschieden. Verbrauchsmittel werden bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich erstattet. Technische Pflegehilfsmittel werden bis auf eine Zuzahlung von der Pflegekasse erstattet. Möchte die für die Pflege verantwortliche Person Urlaub machen, kann die sogenannte Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

24-h-Pflege

Im häuslichen Umfeld ist auch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung möglich. Vermittlungsplattformen helfen bei der Suche und kümmern sich um Bürokratisches wie z.B. die Anmeldung und Versicherung der Pflegekraft.

Senioren-WG

In vielen Fällen sind ältere Menschen nicht auf permanente Pflege angewiesen oder möchten sich selbst versorgen. Dann kann eine Senioren-WG sinnvoll sein. Das Zusammenleben in Wohngemeinschaften wird gefördert, wenn bestimmte Standards erfüllt werden. Mit den Zuschüssen der Pflegekasse können die Bewohner gemeinsam eine Pflegekraft finanzieren. Auch der Umbau einer Wohnung zur Senioren-WG kann unter Umständen mit mehreren tausend Euro gefördert werden.

Pflege-TÜV

Beim bisherigen Pflege-TÜV wurden Noten für verschiedene Pflegebereiche vergeben. Letztendlich ist der Pflege-TÜV jedoch daran gescheitert, dass ein echter Qualitätsvergleich nicht möglich war, da fast alle ambulanten und stationären Einrichtungen Bestnoten erhielten. Bis zur neuen Auswertung informiert die Bertelsmann Stiftung unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung und bietet eine Orientierung, welcher Anbieter für welche Belange am besten geeignet ist.

Weitere Informationen

Wissenswertes zu Pflegestufen erfahren Sie beim Bundesministerium für Gesundheit http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.html
Informationen der Bertelsmann Stiftung zu Pflege und Betreuung: https://www.weisse-liste.de/de/pflege/startseite-pflege/
Informationen rund um das Thema Pflege finden Sie hier: http://www.pflegebetreuung24.com
 
Autor: Linda Mandel, medproduction GmbH
Datum der letzten Aktualisierung: Oktober 2017
Quellen:
Online-Informationen des Bundesgesundheitsministeriums. Verfügbar unter http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/online-ratgeber-zur-pflege/pflegebeduerftigkeit-was-nun.html (Abruf: 10/2017).
Online-Informationen des Bundesgesundheitsministeriums Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit. Verfügbar unter: http://www.bmg.bund.de/online-ratgeber-zur-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/die-leistungen-im-ueberblick.html (Abruf: 10/2017).
Endlich gute Pflege erkennen – Neues Konzept für den Pflege-TÜV, abrufbar unter: http://www.patientenbeauftragter.de/11-pressemitteilungen/pflege/80-endlich-gute-pflege-erkennen-neues-konzept-fuer-den-pflege-tuev (Abruf: 10/2017).
Online-Informationen Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK). Prüfberichte. Abrufbar unter: http://www.mdkpruefung.com/pflegenoten-veroeffentlichung-internet/ (Abruf: 10/2017).