Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) heißt auch „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (PDSG)“. Es ermöglicht Patientinnen und Patienten zum einen, digitale Angebote wie das E-Rezept, elektronische Überweisungen oder die elektronische Patientenakte (ePA) in Anspruch zu nehmen und soll gleichzeitig sicherstellen, dass sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt sind. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz ist im Internet einsehbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG_bgbl.pdf