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Elektronischer Arztausweis-light (eA-light)
Der elektronische Arztausweis-light (eA-light) ist, im Gegensatz zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), eine „abgespeckte“ Version des elektronischen Arztausweises (eA). Alle Ärztinnen und Ärzte – zum Beispiel Krankenhausärzte, Vertragsärzte oder Ärzte im Ruhestand – können den eA-light beantragen. Er ermöglicht es ihnen…