App auf Rezept

Als „App auf Rezept“ bezeichnet man sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden können. Es handelt sich um CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht. Um zertifiziert und zugelassen zu werden, muss die App auf Rezept ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben und in einem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sein. Ist dies der Fall, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die App und gegebenenfalls für die im Rahmen ihrer Anwendung erforderlichen ärztlichen oder therapeutischen Leistungen.