Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“. Es ist am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten und soll den Digitalisierungsprozess im deutschen Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Patientinnen und Patienten können sich Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt (und je nach App von der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten) verschreiben lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für DiGAs, die im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sind. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit erhalten, ihre Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern zu lassen. Des Weiteren sieht das Digitale-Versorgung-Gesetz den Ausbau telemedizinischer Angebote (z.B. Videosprechstunden) vor.